Vor ziemlich genau zwei Wochen sorgte ein Bericht des US-Journalisten Sean Hollister für Aufsehen. Der Artikel mit dem Titel „Heute habe ich erfahren, dass Amazon ein Formular hat, mit dem die Polizei meine Daten ohne Erlaubnis oder Durchsuchungsbefehl abrufen kann“ zielte dabei auf die von Amazons Tochterunternehmen angebotenen Überwachungskameras.
Von diesem existieren im Portfolio des Online-Händlers gleich mehrere. Der Kamera-Anbieter Ring ist etwa eine hundertprozentige Amazon-Tochter, die ebenfalls auf kompakte Überwachungskameras spezialisierte Marke Blink auch.
Und Amazons Töchter scheinen sich für einen vergleichsweise freizügigen Umgang mit den hauseigenen Kunden- bzw. Videodaten entschieden zu haben. Wie Hollister damals unter Verweis auf eine Senatsanfrage herausarbeitete, stellt Amazon interessierten Strafverfolgungsbehörden ein Formular zur Verfügung, mit denen diese auf eigentlich private Ring-Videoaufnahmen zugreifen können – ohne die Zustimmung des Kamera-Besitzers, ohne einen Gerichtsbeschluss und ohne richterliche Anordnung.
Absage von Anker, Apple und Arlo
Die Frage die sich damals quasi umgehend stellte: Welche der in der selben Kategorie aktiven Unternehmen gehen ähnlich mit den privaten Daten ihrer Kunden um, bei denen es sich etwa auch um Wohn- oder Schlafzimmeraufnahmen handeln könnte. Aufnahmen, zu denen die Polizei im Fall von Ring mit nur einem PDF Zugang erlangt.
Das Online-Portal cnet.com hat sich die Mühe gemacht bei mehreren bekannten Anbietern nachzufragen und hat deren Antworten hier dokumentiert. Arlo gibt grundsätzliche keine Videoinhalte heraus, wenn kein Gerichtsbeschluss vorliegen sollte. Apple hat dank der standardmäßigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keinen Zugriff auf die „HomeKit Secure Video“-Daten der eigenen Kunden.
- Eufy zum Kamera-Datenleck: „Es tut uns unglaublich leid“
Die Anker-Tochter Eufy, die im vergangenen Mai mit einem Datenleck in ihrer Kamera-Sparte negativ auffiel, verweist auf die Tatsache, dass Aufnahmen lediglich lokal auf den Geräten Gesichert werden und man deshalb keine Möglichkeit hätte Inhalte weiterzugeben.