Ohne Software kommen moderne Unternehmen heutzutage nicht mehr aus. Egal, ob es sich hierbei um Betriebssysteme, Office, Design-Software oder spezielle Bild- und Videobearbeitungsprogramme handelt – Software ist fester Bestandteil eines digitalen Arbeitsumfeldes. Doch erweist sich die Bereitstellung verschiedener Software für Unternehmen häufig als äußerst kostspielig. Auf der Suche nach günstigen Angeboten liest man dabei rasch über gebrauchte Software. Doch wie funktioniert der Gebrauchthandel von Computerprogrammen überhaupt?

Das Konzept um gebrauchte Software

Bei Gebrauchtwaren denkt man intuitiv an haptische Gegenstände, Möbel, Technik oder Fahrzeuge. Doch auch im digitalen Kontext stößt man auf Second-Hand-Angebote. Gebrauchte Software meint dabei Programme, deren Lizenz schon einmal anderweitig verwendet wurde. Gerade Unternehmen kaufen häufig Softwarelizenzen, die überflüssig werden können. Beispielsweise im Falle von Personalabbau, Insolvenz oder einer Systemumstellung. Dann ist es für andere Unternehmen möglich, dass sie die gebrauchte Software in Form von Lizenz-Paketen übernehmen und abkaufen. Dies bietet vornehmlich zwei Vorteile:

  • Kostenersparnis: Gebrauchte Software ist in der Regel deutlich günstiger als ein Neukauf der Lizenzen.
  • Verfügbarkeit älterer Versionen: Die Verwendung gebrauchter Software ermöglicht, auch auf ältere Versionen zugreifen zu können, die womöglich anderweitig nicht mehr erhältlich sind.

Die Rechtslage

Der Rückgriff auf gebrauchte Software erscheint für viele Unternehmer ein lukrativer Schritt, um Kosten zu sparen und gleichzeitig von vollwertigen Programmen zu profitieren. Immerhin erlebt Software auch nach langem Gebrauch keinen Verschleiß. Doch kann dies dann überhaupt mit rechten Dingen zugehen? Die Rechtslage erlaubt grundsätzlich den Weiterverkauf von Software. Es gibt jedoch einige einschränkende Punkte, die dabei beachtet werden müssen.

Zunächst ist es nicht legal, die Lizenz weiterzuverkaufen und das Programm dennoch weiter selbst zu nutzen. Bevor die Übergabe stattfinden kann, muss die Kopie beim Verkäufer der Software deinstalliert werden. Des Weiteren ist es nicht gestattet, Software zu vervielfältigen. Dieses Recht liegt einzig beim Urheber, also den Entwicklern. Zuletzt ist es verboten, Lizenzpakete aufzuteilen und überschüssige Kopien weiterzuverkaufen. Sind also beispielsweise bei einer Sammellizenz zehn Lizenzen inbegriffen, darf der Kunde, der nur sechs davon benötigt, die restlichen vier nicht weiterverkaufen.

Seriöse Anbieter erkennen

Wer als Unternehmer gebrauchte Software kaufen möchte, sieht sich einem großen Angebot gegenübergestellt. Gerade die rechtlichen Rahmenbedingungen und etwaige Sicherheitsbedenken bereiten vielen Interessenten allerdings Sorgen. So finden sich leicht eine Menge unseriöser Angebote. Um einen vertrauenswürdigen Anbieter zu finden, sind die Informationen über die Herkunft der gebrauchten Software streng zu prüfen. Ansonsten helfen auch anerkannte Zertifikate oder Angaben bezüglich Sicherheits- und Prüfungsprozessen. Das Lesen von Erfahrungsberichten und Bewertungen sowie das Überprüfen von Kontaktdaten und Kundensupport vermitteln zusätzlich ein Gefühl von Sicherheit. Misstrauen sollte bei ungewöhnlichen Zahlungsarten aufkommen oder unzulänglicher Kommunikation.

 

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