In Deutschland sind Immobilieneigentümer:innen und -verwalter:innen gesetzlich dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder anzubringen und regelmäßig zu warten. Die Anbringung in Wohnimmobilien wird viel diskutiert und zahlreiche Artikel widmen sich dem Thema. Aber wie sieht es eigentlich mit Gewerbeimmobilien aus? Wir verraten dir, was du bei Gewerbeobjekten bezüglich Rauchwarnmeldern wissen musst und wie dir die Profis von LUPUS bei der Erfüllung deiner Pflichten unter die Arme greifen.

Rauchmelder in gewerblichen Gebäuden

Für Wohnimmobilien gilt, dass Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, Pflicht sind. Und wie ist die Lage in Gewerberäumen? Gibt es auch dort eine Pflicht zur Installation und Wartung?

Tatsächlich handhabt man dieses Thema im Bereich Gewerbeimmobilien anders. Nur Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen schreiben vor, Rauchmelder in Räumen anzubringen, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden. Darüber hinaus gilt in Sachsen, dass auch Flure, die Fluchtwege darstellen, über Rauchwarnmelder verfügen müssen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind in Gewerbeimmobilien stattdessen Brandmelder und auch anderweitig gilt es, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Deren Einsatz ergibt sich aus Baugenehmigungsverfahren und einer Brandverhütungsschau.

Sinnvoll: Wo Rauchmelder zum Einsatz kommen

Der Einsatz von Rauchmeldern besteht aus mehr, denn aus der schlichten Installation. Die jährliche fachmännische Wartung der Rauchmelder vor Ort gehört dazu, damit du als Immobilieneigentümer:in oder -verwalter:in deinen gesetzlichen Pflichten nachkommst.

Das kostet Zeit und Geld, denn du musst Termine für Begehungen und den Austausch von Batterien vereinbaren. Zudem ist es bei vielen Rauchmeldern nötig, diese direkt vor Ort zu kontrollieren. Der Aufwand ist enorm, insbesondere in dem Fall, dass du mehrere Immobilien verwaltest.

Beim Kauf der Rauchwarnmelder solltest du daher in erster Linie nicht auf das Design achten. Wichtig sind stattdessen etwa eine lange Batterielaufzeit, und im Idealfall die Funkion einer vollautomatischen Selbstwartung. Geschickt gewählte Rauchmelder sparen Kosten und Zeit, etwa, indem aufwändige Begehungen der Immobilien zur jährlichen Wartung wegfallen.

Die Rauchwarnmelder von LUPUS

Immobilieneigentümer:innen können sich deshalb auf die Rauchwarnmelder von LUPUS verlassen. Eine lange Batterielaufzeit von rund 10 Jahren senkt die Kosten für Batteriewechsel.

Da die Profis bei LUPUS wissen, dass die Rauchmelder- und Wartungspflicht – so wichtig sie ist – an den Kapazitäten eines Immobilieneigentümers oder einer -eigentümerin zehren, verfügen die LUPUS Mobilfunkrauchmelder über eine vollautomatische Fernwartung und lassen sich digital über ein Cloudsystem verwalten.

Auf diese Weise entfällt die jährliche Wartung vor Ort und die gesetzliche Wartungspflicht wird trotzdem erfüllt. Ist ein Rauchmelder defekt, informiert dich das System über die Fernwartung und -alarmierung direkt und du kannst zügig handeln. Der Verwaltungsaufwand schrumpft enorm und du widmest dich deinem Tagesgeschäft, ohne deine Pflichten als Immobilieneigentümer:in zu vernachlässigen.

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