Die Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 wirft derzeit fortwährend neue Fragen auf. Dass das Budget für den Klima- und Transformationsfonds gekürzt wird, bereitet vielen Kopfzerbrechen. Was bedeutet das für Inhaber einer PV-Anlage? Wir geben dir einen Überblick über die Umsatzsteuer 2024 für PV-Anlagen. Außerdem zeigen wir dir, welche Investitionen sich mit Green Solar dennoch lohnen.

Photovoltaik-Anlagen stellen eine großartige Möglichkeit dar, klimafreundlich Energie zu erzeugen. Deshalb geht der Trend – auch gesetzlich – dazu hin, PV-Anlagen mehr und mehr im Alltag zu verankern. Doch mit der Installation und dem Betrieb einer PV-Anlage gehen auch einige gesetzliche und steuerrechtliche Fragen einher, etwa der Frage nach der Umsatzsteuer. Dahingehend haben die massiven Kürzungen im Bundeshaushalt für Verunsicherung gesorgt.

Umsatzsteuer 2024 für PV-Anlagen: Klimaschutz aufgrund der Mehrwertsteuer in Gefahr?

Bis 2027 wird der Klima- und Transformationsfonds gekürzt, finanzielle Mittel aufgrund der aktuellen Haushaltslage auf Bundesebene zusammengestrichen. Viele, die sich eine PV-Anlage anschaffen möchten oder bereits eine PV-Anlage betreiben, fragen sich, welche Konsequenzen dies für sie haben wird.

Der Nullsteuersatz 2024

Seit dem 1.1.2023 fällt auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen in bestimmten Fällen keine Umsatzsteuer mehr an. Für Verbraucher entfällt dank der Nullsteuersatzregelung somit natürlich eine große Hürde. Immerhin schlug die Umsatzsteuer mit 19 Prozent zuvor doch gewaltig zu Buche. Die Sorge war groß, dass parallel zur Anhebung des Steuersatzes von Erdgas von 7 auf 19 Prozent auch die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen wieder anfällt. Wie inzwischen bestätigt wurde, bleibt der Nullsteuersatz jedoch auch 2024 bestehen. Somit entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen auch weiterhin unter den bisherigen Voraussetzungen.

Kleinunternehmerregelung bleibt ebenfalls in Kraft

Viele PV-Anlagen-Inhaber werden zudem weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren und können sich bei der Anschaffung einer PV-Anlage für oder gegen die Umsatzsteuer entscheiden. Wer sich für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Derjenige oder diejenige kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Keine Wahl haben hingegen etwa Selbständige, die bereits umsatzsteuerpflichtig sind.

Einkommenssteuer-Befreiung rückwirkend bis 1.1.2022

Ebenso hält man an einer Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen fest. Dabei werden kleine Photovoltaikanlagen generell von der Einkommenssteuer befreit und das sogar rückwirkend bis zum 1.1.2022. Hierfür musst du nicht einmal einen Antrag ausfüllen. Die steuerliche Befreiung gilt automatisch für Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30kWp und bis 15 kWp pro Wohnung oder Gewerbeeinheit auf Mehrfamilienhäusern. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall hinsichtlich der PV-Anlage Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin zu halten.

Mit Green Solar in PV-Anlagen investieren

Vieles bleibt für PV-Anlagen-Inhaber und all jene, die es werden möchten, also gleich, weshalb einer Investition in eine klimafreundliche Stromerzeugung nichts im Weg steht. Vom Strom aus der Sonne kannst du übrigens auch dann profitieren, wenn du keine PV-Anlage auf das Dach machen kannst oder möchtest. Mit dem Balkonkraftwerk FLEX 800/800 PLUS von Green Solar generierst du deinen eigenen Strom, ebenso mit dem Balkonkraftwerk 850/800. Und damit du von dem erzeugten Strom auch dann profitierst, wenn die Sonne gerade nicht scheint, bietet sich die Kombination aus Balkonkraftwerk 850/800 mit einem Batteriespeicher an.

Zu den Produkten von Green Solar

Blog

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *