Wie jedes Jahr treten auch im Jahr 2024 neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Wir haben die fünf wichtigsten Änderungen für Verbraucher übersichtlich zusammengefasst. 

Neues Jahr, neue Gesetze: Auch im Jahr 2024 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Das gilt vor allem in Sachen Verbraucherschutz. Neben dem Thema „Energie“ spielen dabei vor allem verschiedene Versicherungen eine große Rolle.

Neue Gesetze 2024: Das ändert sich für Verbraucher

Im Jahr 2024 steht unter anderem das E-Rezept im Fokus. Es soll den bisherigen sogenannten rosa Zettel ersetzen. Die Pfandregelungen für Einwegflaschen werden derweil ausgeweitet.

1. Preise von Kfz-Versicherungen steigen

Kfz-Versicherungen werden im Jahr 2024 mindestens zehn Prozent teurer. Der Grund: Die Kosten für Reparaturen sind aufgrund der Inflation gestiegen. Trotzdem kann es sich lohnen, die Preise verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Verbraucher, die von einer Preiserhöhung betroffen sind, haben nach Erhalt der Mitteilung vier Wochen lang das Recht, von einer Sonderkündigung Gebrauch zu machen.

2. Ab 1. Januar 2024 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz

Ab dem 1. Januar 2024 treten Änderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Diese betreffen vor allem die energetischen Anforderungen an Heizungen. Demnach muss die Wärme von neu eingebauten Heizzungen mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.

Darunter fallen Strom aus Photovoltaikanlagen, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Gleiches gilt für Umweltwärme, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen. Außerdem: sogenannter grüner Wasserstoff. Aktuelle Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 weiter betrieben werden.

3. Sachversicherungen heben Prämien an

Die Preise für Hausrat- und Gebäudeversicherungen dürften im Jahr 2024 ebenso wie die von Kfz-Versicherungen steigen. Einer der Hauptgründe: die nach wie vor hohen Kosten der Versicherer aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021. Außerdem fallen durch die Inflation sowohl die Kosten für Handwerks- und Material- als auch Baukosten im Schadenfall höher aus.

4. Das E-Rezept löst das rosa Rezept ab

Ab dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, anstelle des sogenannten rosa Zettels für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Gleiches gilt für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Die Regelung betrifft zunächst gesetzlich Versicherte.

Das E-Rezept kann über die E-Rezept-App eingelöst werden. Dafür benötigt man neben einer NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine entsprechen Pin von der Krankenkasse. Über die App kann das E-Rezept auch online bei einer Apotheke bestellt werden.

5. Einwegpfand wird ausgeweitet

Für bislang pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen gilt ab dem 1. Januar 2024 die Pfandregelung mit 25 Cent Einwegpfand. Auch zahlreiche Energydrinks, die häufig einen hohen Molke-Anteil haben, fallen darunter. Die Regelung soll für mehr Klarheit beim Einkauf und am Pfandautomaten sorgen.

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