Apple wird amerikanischen Entwicklern zukünftig gestatten müssen, digitale Inhalte in ihren Applikationen, also Abonnements oder In-App-Käufe, auch über eigene Bezahlsysteme abzurechnen. Die Pflicht, alle Transaktionen ausschließlich über den App Store abwickeln zu müssen, entfällt.

Ein Eingeständnis, mit dem Apple auf rechtliche Vorgaben im Anschluss eines mehrjährigen Rechtsstreits reagiert hat, die den Konzern dazu verdonnern, Entwicklern eine gewisse Wahlfreiheit einzuräumen.

Ein wenig attraktives Labyrinth

Die Umsetzung dieser Vorgaben könnte jedoch nicht viel widerwilliger ausfallen: Statt der Entwickler-Community einfach den Einbau alternativer Abrechnungsoptionen zu gestatten und diesen so die Möglichkeit zu bieten, App-Inhalte auch per PayPal oder durch die Eingabe von Kreditkartendaten zu bezahlen, hat Apple ein wahres Labyrinth geschaffen, durch das Entwickler, die von ihren neuen Rechten Gebrauch machen möchten, getrieben werden sollen.

So sieht Apple vor, dass Einkäufe ausschließlich über den Browser getätigt werden dürfen und nicht innerhalb der Apps stattfinden können. Wenn iPhone-Anwender einen Kauf durchführen wollen, werden diese jedoch nicht einfach in den Browser entlassen, sondern bekommen eine zusätzliche Warnmeldung von Apple angezeigt. Zudem müssen Entwickler Apple um Erlaubnis bitten, bevor entsprechende Angebote in die eigene App integriert werden dürfen.

Auch eine Idee: Entwickler Warnmeldung vor Apples Warnmeldung

Mit verpflichtender Umsatzbeteiligung

Was die meisten Entwickler jedoch auf die Palme bringt: Apple will weiterhin eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 27 Prozent für jeden Dollar sehen, der außerhalb des App Store umgesetzt wird. Dafür behält sich der Konzern weitgehende Buchprüfungsrechte vor und verlangt einen monatlichen Bericht der Entwickler.

Für den im Gerichtsprozess unterlegenen Spiele-Entwickler Epic ein klar arglistiges Vorgehen, gegen das dieser nun erneut vor Gericht ziehen will. Zwar würde Apple die Auflagen nominell erfüllen, von einer richtigen Alternative könne derzeit jedoch nicht die Rede sein.

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