Schon länger streiten sich die Europäische Kommission und Apple um die Beschränkungen, die Apple dem NFC-Modul des iPhones mit auf den Weg gegeben hat. Wenn es um kontaktlose Bezahlung geht, dann gestattet Apple ausschließlich dem hauseigenen Bezahlsystem Apple Pay, mit dem NFC-Chip des iPhones und über diesen mit entsprechenden Terminals im Handel zu kommunizieren. Dies führt dazu, dass sich alternative Bezahlsysteme wie Google Play gar nicht erst auf dem iPhone einrichten lassen.
Ermittlungen seit Sommer 2020
Wie sich das von Apple so wasserdicht abgeschottete Ökosystem mit den Wettbewerbsvorgaben der Europäischen Union verträgt, ist seit mehreren Jahren Gegenstand laufender Untersuchungen. Zuletzt äußerte sich die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 zum Fall und machte damals keinen Hehl daraus, selbst der Auffassung zu sein, dass Apple mit dem Ausschluss potenzieller Wettbewerber gegen die Wettbewerbsvorgaben der Europäischen Union verstoßen würde.
Die Europäischen Regulierer haben Apple daraufhin die Möglichkeit gegeben, auf die Bedenken der Kommission zu reagieren und eigene Vorschläge vorzulegen, wie diese aus der Welt geschafft werden könnten. Apples Zugeständnisse, die so genannten Verpflichtungsangebote, liegen jetzt vor.
Apple macht signifikante Zugeständnisse
So hat sich Apple jetzt grundsätzlich dazu bereit erklärt:
digitalen Wallets von Drittanbietern einen gleichwertigen Zugang zu den NFC-Funktionen des iPhones zu gewähren, ohne dass diese Apple Pay oder das Apple Wallet einsetzen müssten.
den Einsatz entsprechender Bezahl-Applikationen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums nicht zu verhindern.
zuzulassen, dass Anwender alternative Bezahl-Applikationen zum Standard für kontaktlose Zahlungen befördern können.
Die Europäische Kommission hat betroffene Marktteilnehmer nun dazu aufgerufen, auf Apples Zugeständnisse mit konkreten Stellungnahmen zu reagieren und mögliche Bedenken dabei klar zu formulieren.
Die Untersuchung gegen Apple wurde initial im Sommer 2020 eingeleitet und krebst seitdem gemächlich vor sich hin. Mit den jetzt formulierten Selbstverpflichtungen könnte Apple das Verfahren nun jedoch zügig zu einem Abschluss bringen.