Die zu Jahresbeginn neu eingeführte Debitkarte des Neobrokers Trade Republic steht in der Kritik deutscher Verbraucherschützer. Vor allem der als „Saveback“ bezeichnete Mechanismus, mit dem das Institut für den Einsatz der eigenen Zahlkarte wirbt, sei irreführend und würde die Erwartung vieler Verbraucher wo eher nicht abbilden.
Um Anwender zur Nutzung des eigenen Kartenangebotes zu bewegen, bewirbt Trade Republic eine Rückvergütung und erinnert damit an das so genannte Cashback-Konzept, dass von vielen Wettbewerbern eingesetzt wird. Dabei werden kleine Prozentbeträge des monatlichen Kartenumsatzes wieder als Guthaben verbucht, was zur verstärkten Nutzung der eigenen Karte anregen soll.
Saveback statt Cashback
Bei Trade Republic kommt statt eines Cashbacks jedoch ein Saveback zum Einsatz. Dabei erhalten die Kunden nicht einen Prozentsatz des monatlichen Umsatzes als Gutschrift zurück, sondern verbuchen das Guthaben in ein Sparkonto bei Trade Republic.
Dies klingt erst mal akzeptabel, ist jedoch mit einer Reihe von Einschränkungen verbunden, die zum Zeitpunkt der Ende der vergangenen Woche verschickten Abmahnung ausschließlich in den AGB von Trade Republic (PDF-Download) eingesehen werden konnten. Sowohl auf der Webseite als auch in den FAQ fehlen jegliche Hinweise auf die Saveback Voraussetzungen.
Zu diesem gehört, dass maximal Umsatz von 1.500 Euro pro Monat berücksichtigt wird (was den Zugang zum Sparkonto auf maximal 15 Euro pro Monat deckelt). Zum anderen müssen Anwender bereits ein entsprechendes Sparkonto bei dem Neobroker angelegt haben, ansonsten verpufft das Sparguthaben ungenutzt.Trade Republic wirbt irreführend: Verbraucherzentrale mahnen ab
„klassische Lockvogel-Werbung“
Nach Meinung der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg handelt es sich dabei um klassische Lockvogel-Werbung, hinzu kommt, dass sich Trade Republic vorbehält, die Saveback-Vergütung jederzeit zu beenden.
Gegenüber dem Handelsblatt hat eine Trade Republic Sprecherin zwar angegeben, dass man vorhabe die Saveback Vergütung langfristig zu gewähren. Dennoch steht nun eine Abmahnung der Verbraucherzentrale im Raum, die noch im Februar bearbeitet werden muss.
Diese kritisiert auch die von Trade Republic beworbenen 4 Prozent Zinsen, da diese von Kunden des Neobrokers erst manuell aktiviert werden müssten.