Stiftung Warentest hat die Pläne von Amazon, Werbung oder Zusatzgebühren bei Prime Video einzuführen, bereits als rechtswidrig eingestuft. Nun will der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage gegen den Konzern einreichen.

Im September hatte Amazon die Pläne mit Werbung und Zusatzgebühren für Prime Video angekündigt. Demnach sollen den Streamingdienst nur noch Abonnent:innen werbefrei nutzen können, die monatlich 2,99 Euro mehr berappen.

Seit 5. Februar gilt die Änderung, doch bereits Ende Januar hatte Stiftung Warentest diese als rechtswidrig eingestuft. Denn diese seien eine rechtswidrige Bereicherung des Unternehmens.

Nun will auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen diese Preiserhöhung vorgehen. Der VZBV hat den US-Konzern inzwischen abgemahnt und plant eine Klage.

Verbraucherzentrale plant Klage wegen Werbung bei Amazon Prime

Amazon hat die Änderungen für seinen Streamingdienst Prime Video bereits eingeführt. Nutzer:innen können sich nun entscheiden, ob sie weiterhin für den bisherigen Preis Filme und Serien streamen wollen.

In diesem Fall müssen sie jedoch damit leben, neuerdings auch Werbung eingeblendet zu bekommen. Wer das nicht möchte, muss monatlich 2,99 Euro mehr für den Streamingdienst bezahlen.

Verbraucherschützer:innen schätzen dieses Vorgehen jedoch als „versteckte Preiserhöhung“ ein, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen mitteilt.

Demnach sei „die reine Information“ der Abonnent:innen „über die Änderung nicht ausreichend“, um diese wirksam einzuführen. Aus diesem Grund plant der VZBV, Klage gegen Amazon einzureichen.

Amazon braucht Zustimmung der User

Der VZBV argumentiert, dass Amazon sich die Zustimmung der Nutzer:innen für diese Änderung einholen muss. Vorher könnten solch „wesentliche Änderungen“ nicht wirksam werden.

Jedoch handele es sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bei der Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video um eine solche „erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen“. Deshalb müssten Abonnent:innen dieser auch „ausdrücklich zustimmen“.

Amazon habe seine Kund:innen jedoch nur über die Änderung informiert und keine Zustimmung eingefordert. Aus diesem Grund sei das Handeln des US-Konzerns „irreführend“.

Neben der Klage auf Unterlassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen wird es auch eine Sammelklage gegen den US-Konzern geben. Diese bereitet aktuell die Verbraucherzentrale Sachsen vor.

Betroffene können hier im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet bekommen. Jedoch rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen mit „mehreren Jahren Verfahrensdauer“.

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