Wenn ihr die Vorabversion von iOS 17.4 installiert habt, ist euch vermutlich schon aufgefallen, dass Apple hier mit der jetzt erhältlichen Beta 4 einen zusätzlichen Schritt beim Download von Apps integriert hat. Apple weist, bevor der Download startet, nochmal explizit darauf hin, dass der App Store eine Anwendung installieren will und bittet die Nutzer, diese Anforderung zu bestätigen.
Wer gehofft hat, dass diese Abfrage nur beim ersten Download aus dem App Store im Anschluss an die Installation von iOS 17.4 erscheint, hat sich getäuscht. Das Fenster erscheint als zusätzlicher Schritt bei jedem einzelnen App-Download und stellt auch keinen Ersatz für die gewohnte Bestätigung mit der Seitentaste und die – sofern erforderlich – Authentifizierung per Face ID oder dergleichen dar. Auch unterscheidet Apple nicht, ob man eine hauseigene App oder eine Anwendung von Drittanbietern installieren will.
Die Änderung gilt allerdings nicht für alle iPhone-Besitzer weltweit. Apple macht den Download von Apps lediglich für Nutzer in den Mitgliedsländern der Europäischen Union umständlicher. Der Text „App Store Would Like to Install an App“ im Bestätigungsfenster lässt dann auch vermuten, dass es sich hierbei um eine vorbereitende Maßnahme im Zusammenhang mit der durch das Gesetz über digitale Dienste verfügten Öffnung von iOS handelt.
Gleiche Regeln wie Fremd-App-Stores
Eine identische Meldung dürfte künftig auch angezeigt werden, wenn man auf das App-Angebot eines Fremdanbieters zugreift und von dort aus eine App auf dem iPhone installieren will. Nur wird anstelle von „App Store“ hier dann der Name des Konkurrenzangebots stehen. Vermutlich tun wir Apple unrecht, wenn wir diese nun auch bei der Installation von Apps aus dem eigenen App Store aufgestellte Hürde als Protest gegen die neuen Regelungen oder gar Schikane ansehen. Vielmehr dürfte es hier darum gehen, dass Apple eine direkte Besserstellung vermeiden will und daher für den eigenen App Store die gleichen Regeln gelten, wie dies künftig auch für die App Stores von Drittanbietern der Fall ist.