Der Messenger WhatsApp (App Store-Link) gehört nach wie vor deutschlandweit zu den beliebtesten seiner Art. Nun deuten entsprechend aktualisierte Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des Messengers darauf hin, dass ab dem 11. April dieses Jahres eine Interoperabilität mit anderen Messengern im Rahmen der neuen EU-Gesetze gegeben sein wird.

Die aktualisierten Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen von WhatsApp richten sich ausschließlich an Nutzer und Nutzerinnen aus der EU und kommen den vom europäischen Gesetz für digitale Märkte, dem Digital Markets Act (DMA), geforderten Änderungen nach. Ein besonders erwähnenswerter Punkt ist die neue Vorschrift, dass WhatsApp-User in der EU die Option haben müssen, ihre Nachrichten auch an unterstützte Apps von Drittanbietern senden zu können.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll weiter gegeben sein

Der Messenger vom Meta-Konzern weist in den neuen Richtlinien darauf hin, dass man „die Interoperabilität von Grundfunktionen [des] Messaging-Dienstes mit Messaging-Diensten Dritter gewährleisten“ müsse. Zudem gibt man an, dass beim Versand von Inhalten an andere Messenger Daten mit Dritt-Diensten geteilt werden. Zu diesen zählen unter anderem die Telefonnummer und Nutzungsdaten wie Authentifizierungs-, Verbindungs- und Geräteinformationen. Laut WhatsApp soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten aber weiterhin gegeben sein.

Schon im letzten Monat hatte WhatsApp Pläne zur Interoperabilität mit anderen Messengern öffentlich gemacht. Die Verlagerung hin zur Interoperabilität soll zunächst Textnachrichten, Bilder, Sprachnachrichten, Videos und Dateien umfassen, die von einer Person zur anderen gesendet werden. Theoretisch würde es diese Änderung ermöglichen, mit Personen auf WhatsApp über Drittanbieter-Apps wie iMessage, Telegram, Google Messages und Signal zu chatten und umgekehrt. Allerdings hängt alles davon ab, ob andere Unternehmen mit an Bord kommen. Apple kann sich hingegen entspannt zurücklehnen: Der eigene Messaging-Dienst iMessage wurde von der Europäischen Kommission nicht als relevant für Änderungen eingestuft.

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