Ihr erinnert euch an diese Meldung aus dem Juni? Das Bundeskartellamt hatte damals angekündigt, dass man die Bahn dazu zwingen will, besser mit Drittanbieter zusammenzuarbeiten und diese insbesondere auch zuverlässig mit Echtzeitinformationen zu versorgen. Die Deutsche Bahn AG hatte versucht, gerichtlich gegen diese Anordnung vorzugehen, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den von der Bah gestellte sogenannten „Antrag auf Eilrechtsschutz“ jetzt in weiten Teilen abgelehnt.

Der Vorwurf der Kartellwächter lautete, dass die Bahn externe Anbieter von Mobilitäts-Apps unzulässig in ihren Möglichkeiten beschränkt hat. Kritisiert wurde hier unter anderem Regeln, die eine Gewährung von Rabatten oder eine Provisionsweitergabe verhindert haben sowie Werbeverbote. Allem voran hat das Bundeskartellamt aber auch die Regeln rund um die Weitergabe von Echtzeitdaten hinterfragt.

Mit der Entscheidung der Düsseldorfer Richter sei die Vollziehbarkeit weiter Teile der Anordnungen gegen die Bahn bestätigt, sagt der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt. Insofern wolle man den Vollzug der Entscheidung auch weiter durchsetzen. Konkret nennt die Behörde die folgenden kartellrechtlichen Verpflichtungen:

Die DB muss Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen entfernen, damit diese auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen können.
Die DB muss das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen, die sie mit Mobilitätsplattformen geschlossen hat, entfernen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
Die DB muss Mobilitätsplattformen gegen angemessenes Entgelt in Höhe der für den Datenzugang bei ihr entstehenden Kosten fortlaufenden Zugang zu Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle gewähren. Der Datenzugang muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Der Bahn bleibt nun noch die Möglichkeit, mit einer Rechts- oder Nichtzulassungsbeschwerde den Bundesgerichtshof anzurufen.

DB Navigator: Tickets ohne Kundenkonto buchen

Zum Thema Bahn noch kurz eine Info zur eben neu veröffentlichten Version des DB Navigator. Die App ist jetzt in Version 24.12.1 im App Store verfügbar und verspricht neben der Möglichkeit, manuell zwischen der Darstellung im Hell- oder Dunkelmodus zu wählen auch, dass man seine Fahrkarten jetzt auch ohne Kundenkonto buchen kann.

Beim Ausprobieren hat es diesbezüglich hier aber bislang nur Fehlermeldungen gehagelt, vermutlich befindet sich das System gerade in der Umstellung. Sinnvoll wäre das ganze sicherlich, gerade weil die Bahn-App ja seit Oktober auch Apple Pay als Zahlungsmittel akzeptiert.

‎DB Navigator (Kostenlos, App Store) →

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