Das Thema „einheitliche Ladekabel“ ist jetzt ganz offiziell unter Dach und Fach. Der Bundestag hat den mit dem Titel „Änderung des Funkanlagengesetzes“ versehenen Gesetzentwurf diesbezüglich in der vergangenen Woche nun wie erwartet auch beschlossen.

Die Neufassung des Gesetzes verpflichtet die Hersteller in Zukunft dazu, alle Geräte, die über eine kabelgebundene Schnittstelle zum Laden verfügen, für diesen Zweck mit einem USB-C-Anschluss auszustatten. Die Grundlage hierfür bildet eine bereits 2022 erlassene europäische Richtlinie, die nun in zwei Schritten umgesetzt wird.

Zunächst müssen ab dem 28. Dezember 2024 Mobilgeräte wie Tablets, Digitalkameras,Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher und eBook-Reader mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein, was bereits den Großteil aller in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geräte abdeckt. Vom 28. April 2026 an gilt die Vorgabe für sämtliche Geräte, was insbesondere dann auch Notebooks betrifft.

Altgeräte dürfen weiter verkauft werden

Apple ist diesbezüglich ja inzwischen auf Kurs und hat nicht nur die neuen iPhone-Modelle bereits auf USB-C umgestellt, sondern unterstützt längst auch bei seinen Notebooks die Ladefunktion über USB-C. In Zukunft werden wir auch die restlichen Mobilgeräte und Zubehör wie Tastaturen und Mäuse von Apple entsprechend angepasst sehen, wenn sie neu auf den Markt kommen.

Wichtig ist zu wissen, dass die neue Bestimmung ausschließlich Geräte betrifft, die nach den genannten Stichtagen erstmalig in den Verkehr gebracht werden. Es wird somit auch nach dem 28. Dezember noch möglich sein, ältere und mit einem Lightning-Anschluss ausgestattete Modelle von iPhone oder iPad zu verkaufen. Dies und die weitläufigen Erfüllungsfristen sollen sicherstellen, dass sie die Änderungen von Seiten der Hersteller mit vertretbarem Aufwand umsetzen lassen.

Geräts

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