Die App des Rundfunksenders SWR3 und weitere öffentlich-rechtliche Radio-Apps verlieren zum Monatsende einige ihrer versteckten Qualitäten. Ihr Funktionsumfang macht die App fast schon zu einer Alternative zu Musikdiensten, doch damit ist am 30. April aus Kostengründen Schluss.
Die Änderungen betreffen die Favoritenfunktion und damit auch die Möglichkeit, die als Favorit markierten Songs zu organisieren und zu sortieren. Hierfür steht die Möglichkeit bereit, eigene Wiedergabelisten anzulegen, in denen sich dann bis zu 60 Songs verwalten lassen.
Ein weiteres, nur noch bis Ende April verfügbaren Feature ist die Song-Tausch-Funktion, mit deren Hilfe man eine aktuell im Programm laufenden Song einfach wegdrücken und ersetzen kann, wenn er einem nicht gefällt.
Ein paar Einschränkungen in diesem Zusammenhang wollen wir aber nicht verschweigen. So sind als Lieblingssongs markierte Titel nicht unendlich verfügbar, sondern lassen sich in der Regel maximal ein Jahr lang nachhören. Zudem wird die Favoriten-Option bei manchen Titeln gar nicht angezeigt oder man bekommt hier nur kurze Auszüge zum Vorhören angespielt.
Gutes Konzept aber zu teuer
Grundsätzlich darf man das Konzept aber durchaus als gelungen bezeichnen und die Funktionen sind (oder besser waren) auch sehr schön in die App integriert.
Vom SWR ist dann auch zu hören, dass man die Entscheidung, die Zusatzdienste einzustellen, keinesfalls leichtfertig getroffen hat. Es sei allerdings notwendig geworden, weil die Abrechnung der Musikrechte durch die diesen Funktionsumfang hochkomplex und kostenintensiv geworden sei. Schließlich habe sich jeder Nutzer sein individuelles Musikprogramm zusammenstellen und dies auch komplett zeitunabhängig und über eine Wiedergabeliste verwaltet nutzen können.
Neben der von uns als Beispiel angeführten SWR3-App sind noch weitere Hörfunk-Apps der ARD von der Umstellung betroffen.