Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Damit setzt der Bundesrat eine EU-Richtlinie um.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist, „ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.“ Dies berichtet der Bundesrat auf der eigenen Website zur heutigen Plenarsitzung. Dort heißt es weiter:

„Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.“

Kauf auch ohne Ladegeräte möglich

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte habe laut Bundesrat zur Folge, dass man zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil kaufen kann. Auf den Verpackungen müsse anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet sei oder nicht.

Das neue Gesetz wurde am heutigen 26. April 2024 während der Plenarsitzung des Bundesrates beschlossen. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft. In der EU sind einheitliche Ladekabel für Elektrogeräte per Gesetz verpflichtend: Auch für Apple, das bis zuletzt noch bei einigen Geräten auf den hauseigenen Lightning-Anschluss setzte, gab es keine Ausnahme. Mit der iPhone 15-Reihe hat Apple die erste Smartphone-Generation im vergangenen September vorgestellt, die über einen USB-C-Port zum Aufladen verfügt.

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