Die Bundesnetzagentur will keine neue Auktion für die im kommenden Jahr auslaufenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen durchführen, sondern stattdessen die aktuelle Aufteilung verlängern. Ein neues wettgewerbliches Verfahren soll dann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Die Planungen der Behörde sehen eine an konkrete Auflagen gebundene Verlängerung um fünf Jahre vor, die aktuell vergebenen Nutzungsrechte laufen zum Ende nächsten Jahres aus. Der wirksame Wettbewerb werde durch diese Regelung nicht beeinträchtigt.
Fokus liegt auf besserem Mobilfunk im ländlichen Raum
Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern. Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem erst seit Ende vergangenen Jahres in diesem Segment aktiven, neben der Telekom, Vodafone und O2 vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk zu. Um diesen durch den Aufschub nicht zu benachteiligen, will die Bundesnetzagentur die bislang drei Mobilfunknetzbetreiber dazu verpflichten, 1&1 eine auf Zusammenarbeit basierende Mitbenutzung von Frequenzen zu gewähren. Falls keine entsprechende Übereinkunft zustande kommt und 1&1 ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber die Mitnutzung gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming verpflichtend anzuordnen.
Nutzbare Mindestraten sollen angehoben werden
Im Rahmen der mit einer Nutzungsverlängerung einhergehenden Versorgungsauflagen sollen konkret nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen und ebenso Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden. Die Bundesnetzagentur spricht dabei von Zielen, die insbesondere den ländlichen Raum stärken sollen. Der Entwurf sieht aktuell diese Eckpunkte als Mindest-Versorgungsleistung für die drei etablierten Betreiber Telekom, Vodafone und O2 vor:
ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s