Wir haben bereits darüber berichtet, dass die mit dem Solarpaket I beschlossenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft getreten sind. Darunter fällt auch die Anhebung der maximalen Einspeiseleistung von sogenannten steckerfertigen PV-Anlagen, also Balkonkraftwerken, von 600 auf 800 Watt. In der Folge können mit dieser Leistungsgrenze kompatible Wechselrichter sofern diese bereits vorbereitet sind umgestellt werden oder deren Hersteller die hierfür nötigen Updates ausspielen.

Ecoflow hat uns diesbezüglich mitgeteilt, dass die Bereitstellung der hierfür nötigen Aktualisierung für seine PowerStream-Wechselrichter für den 5. Juni geplant ist. Wie bereits im Februar von uns berichtet, wird das Update im Gegensatz zu früheren Angaben des Herstellers für alle Nutzer kostenlos sein. Passend dazu hat Ecoflow derzeit auch den Preis für den Wechselrichter deutlich gesenkt und bietet das Gerät für 150 Euro anstelle von 279 Euro an.

Anderer Hersteller bietet die Option zum Wechsel von 600 auf 800 Watt schon seit längerer Zeit über die Gerätesoftware an. Zu Anker SOLIX haben uns seit gestern mehrere Meldungen von Nutzern erreicht, die die neue Option plötzlich in den Wechselrichter-Einstellungen der zugehörigen App finden.

Update: Anker verteilt Update automatisch

Kurz nach unserer Veröffentlichung hat sich auch Anker zu Wort gemeldet und bestätigt, dass das Update von 660 auf 800 Watt derzeit automatisch an alle Besitzer des MI80-Wechselrichters verteilt wird.

Ob die Aktualisierung bei euch bereits aufgespielt wurde seht ihr analog zum Bild oben in den Einstellungen der Anker-App. Falls die Aktualisierung nicht automatisch ausgeführt wurde, soll man das Stromkabel des Wechselrichters kurz entfernen, anschließend sollte das Update automatisch freigegeben werden.

Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt

Mit den Änderungen im Gesetz für erneuerbare Energien fällt auch die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber weg, sofern der Betreiber der Anlage auf eine Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie verzichtet. Beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen allerdings auch Balkonkraftwerke weiterhin registriert werden.

Ebenfalls neu ist die Tatsache, dass der Betreiber eines Balkonkraftwerks sicherstellen muss, dass bei Inbetriebnahme ein Zweirichtungs-Stromzähler vorhanden sein muss. Eine entsprechende Prüfung wird jetzt durch die Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur angestoßen und der Austausch eines womöglich rückwärts laufenden alten Zählers sollte in der Folge automatisch vorgenommen werden.

Weiterführende Infos zu den Neuerungen finden sich unter anderem beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE).

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