Eigentlich hätte heute die Entscheidung für oder gegen die perspektivische Einführung der sogenannten Chat-Kontrollen fallen sollen. Mit diesen wollen mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Inhalte von Messenger-Diensten prophylaktisch überwachen und so die Verbreitung von Bildern, Videos und anderen Inhalten unterbinden, mit denen von sexualisierter Gewalt an Kindern profitiert wird.

Die „Chatkontrolle“ lehnen wir ab. Deutschland wird im EU-Rat mit Nein stimmen, wenn es beim aktuellen Vorschlag bleibt. Wir müssen Kinder auch mit europäischen Instrumenten vor sexueller Gewalt schützen, aber zielgerichtet und rechtsstaatlich.

— Nancy Faeser (@NancyFaeser) June 19, 2024

Das Gesetzesvorhaben ist umstritten und wird von Bürgerrechtlern und Datenschützern ob der umfangreichen Einschnitte in die Privatsphäre der betroffenen Bürger schon seit Jahren abgelehnt. Deutschland, so viel war im Vorfeld der erwarteten Abstimmung bekannt geworden, hatte sich gegen die Einführung der Chat-Kontrollen ausgesprochen.

EU-Rat vertagt Entscheidung

Wie die Position der Bundesrepublik die Abstimmung innerhalb des europäischen Rates beeinflusst hätte, werden wir vorerst jedoch nicht in Erfahrung bringen können. Anstatt über den Gesetzentwurf zur Chat-Kontrolle zu entscheiden, hat der EU-Rat die Abstimmung vertagt. Ausschlaggebend dafür soll die Annahme der belgischen Ratspräsidentschaft gewesen sein, dass der vorgelegte Entwurf wahrscheinlich keine Mehrheit bekommen hätte.

Damit können Datenschützer zwar einen Etappensieg für sich verbuchen, die Entscheidung über die europaweite Einführung der Chat-Kontrollen ist damit allerdings nur aufgeschoben.

Befürworter der Chat-Kontrolle hatten sich in der Vergangenheit stets auch dafür ausgesprochen, diese in voll verschlüsselte Chat- und Messenger-Dienste zu integrieren und so auch all jene Konversationen zu durchleuchten, die eigentlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt stattfinden sollten.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zur Chat-Kontrolle weitergehen und wann der nächste Entwurf die Abstimmung innerhalb des EU-Rates wieder ermöglichen wird. Noch hat Belgien den Vorsitz über den EU-Rat inne, wird diesen aber schon bald an Ungarn abtreten. Mit welcher Priorität Ungarn das Vorgehen seinerseits angehen wird, ist ungewiss.

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