Der heutige 1. Juli markiert das Ende des Ne­ben­kos­ten­pri­vi­legs. Das betrifft vor allem Menschen, in deren Mietvertrag Vereinbarungen zu Telekommunikationsanschlüssen und -diensten (TV, Internet, Telefon) enthalten sind. Vermieter sind nun nicht länger berechtigt, die monatlichen Gebühren für den im Mietvertrag…

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