In Baden-Württemberg bestreiten bereits seit vergangenem Jahr mehrere sogenannte Ersthelfer-Apps erfolgreich einen Testlauf. Mit der Neuauflage des Baden-Württembergischen Rettungsdienstgesetzes soll ein solches Angebot bald schon landesweit verpflichtend eingeführt werden. Dem SWR zufolge wird der dem Landtag vorgelegte Gesetzesentwurf in diesem Punkt noch überarbeitet.
Bei den Notfall-Apps handelt es sich um ein System, mit dessen Hilfe ehrenamtlich tätige Ersthelfer durch die zuständige Alarmleitstelle über Notrufe informiert werden können, um bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erste Hilfe zu leisten oder gar unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden. Mithilfe sogenannter „Helfer-vor-Ort-Systeme“ können die Leitstellen Ersthelfer alarmieren, die sich in der Nähe des gemeldeten Unfallorts befinden.
Bilder: KATRETTER / DRK Rems-Murr e.V.
Die Alarmierung wird dabei regional begrenzt und auf den Ortungsdiensten des Smartphones basierend bei registrierten Ersthelfern ausgelöst. Die Registrierung und Aktivierung des Dienstes ist freiwillig, die Teilnehmer müssen allerdings über eine entsprechende Qualifikation verfügen und eine Ausbildung als Arzt haben oder anderweitig medizinisch geschult sein.
Unterstützung für klassische Rettungsdienste
Die Ersthelfer-Systeme sollen keinen Ersatz für Rettungsdienste darstellen, sondern ergänzen und unterstützen. Gerade bei längeren Anfahrtswegen der Rettungsfahrzeuge sind die ehrenamtlichen Helfer im besten Fall deutlich schneller zur Stelle. Die Registrierung in der App ist für die Helfer jedoch nicht verpflichtend, sie können die Einsätze annehmen oder auch ablehnen.
Im Falle einer Alarmierung arbeiten die Systeme dynamisch und schicken die Meldungen gezielt zunächst an jene Ersthelfer, die sich am nächsten am Unglücksort befinden. Bei Bedarf wird er Alarmradius dann schrittweise erweitert, bis sich ausreichend Rettungskräfte zurückgemeldet haben. Auch die Anfahrtszeiten der Rettungsdienste werden hier mit einbezogen und der Alarm beispielsweise deaktiviert, wenn der Rettungsdienst zuerst am Unglücksort eintrifft.
Mit der Neufassung seines Rettungsdienstgesetzes will Baden-Württemberg die Rettungsleitstellen landesweit dazu verpflichten, die Ersthelfer-Apps einzusetzen.