Die EU-Kommissarin Margrethe Vestager hat noch ein paar erläuternde Worte zu der gestrigen Meldung über die Öffnung der NFC-Funktion beim iPhone ergänzt. Vestager kommt dabei auch noch einmal auf den inzwischen zwei Jahre zurückliegenden Auslöser für den Konflikt zu sprechen. Apple wurde vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zum eigenen Vorteil auszunutzen, indem keine Möglichkeit bestand, ein mit Apple Pay vergleichbares Zahlungssystem von Drittanbietern auf dem iPhone zu realisieren.
Der EU kommt es hierbei besonders darauf an, dass die technischen Voraussetzungen es zulassen, dass solche Systeme von Drittanbietern einen mit Apple Pay vergleichbaren Komfort bieten. Dies setzt allerdings voraus, dass die Anbieter von alternativen Wallets in gleicher Weise auf die NFC-Schnittstelle des iPhone zugreifen. Diese Möglichkeit will Apple im Rahmen seines Angebots zur Selbstverpflichtung künftig bieten.
Das von der EU akzeptierte Angebot Apples umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Apple gewährt Drittherstellern kostenlosen und sicheren Zugang zur NFC-Funktionalität im Rahmen einer sogenannten „Host Card Emulation“.
Apple ermöglicht es externen Anbietern zudem, hierfür Funktionen wie Face ID, Touch ID oder den Passcode zu verwenden, um die Identität der Benutzer zu überprüfen.
iPhone-Besitzer können künftig alternativ zu Apple Pay eine andere bevorzugte Zahlungsanwendung auswählen, die sich dann ebenfalls durch doppeltes Drücken der Seitentaste starten lassen.
Öffnung nur innerhalb der EU
Apple muss diese Verpflichtungen vergleichsweise kurzfristig umsetzen, die von der EU gesetzte Frist läuft bereits in zwei Wochen ab. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass wir dann direkt auch die ersten NFC-Wallets von Drittanbietern sehen werden. Dergleichen schüttelt man nicht mal schnell aus dem Ärmel.
Interessant wird hier vor allem auch der Blick auf den internationalen Markt. Die Bestimmungen gelten ausschließlich für die Länder der EU und dieser begrenzte Geltungsbereich könnte Mitbewerber durchaus vom Aufwand einer solchen Entwicklung abhalten.
