Für gesetzlich Versicherte wurde das sogenannte E-Rezept bereits im Sommer des vergangenen Jahres eingeführt. Eineinhalb Monate nach dem Debüt wurde damals ein vorsichtig optimistisches Fazit gezogen: Nach 50 Tagen wurden bereits über 2,6 Millionen E-Rezepte in den rund 18.000 deutschen Apotheken eingelöst.

Ein kleiner Anteil der jährlich über 450 Millionen ausgestellten Rezepte, aber immerhin. Nach dem Start im Juli 2023 konnte eine stetig wachsende Verbreitung und eine deutlich verbesserte Akzeptanz der E-Rezepte beobachtet werden.

Ab sofort auch für Privatversicherte

Inzwischen können E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App und erste Kassen-Apps verwaltet werden. Jetzt geht die Umstellung in die nächste Stufe. Ab sofort können auch Privatversicherte die elektronischen Verordnungen in deutschen Apotheken abgeben und einlösen.

Da Privatversicherte nicht über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke übermitteln oder den von der behandelnden Praxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Vorausgesetzt wird, dass die Arztpraxis mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat. Dies meldet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute.

E-Rezept hat sich als Standard etabliert

Laut Gerhard Haas, dem Vorsitzenden des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser, habe sich das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit als Standardverordnung für Arzneimittel etabliert. Nun habe man auch für Privatversicherte die Voraussetzungen geschaffen, E-Rezepte einzulösen.

Aktuell ist die Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte zwar auf einzelne Kostenträger beschränkt, allerdings geht man in der Branche davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere private Kostenträger das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden.

Nach dem Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikaments erhalten Privatversicherte in der Apotheke eine Zahlungsquittung, die sie bei ihrer Krankenversicherung einreichen können. Dieser Beleg kann entweder als Ausdruck auf Papier oder als digitaler Nachweis in der E-Rezept-App bereitgestellt werden.

‎Das E-Rezept (Kostenlos, App Store) →

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