Am 26. August 2024 hat das Verwaltungsgericht Köln die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur am 26. November 2018 festgelegten Vergabe- und Auktionsregeln für die 2019 stattgefundene Auktion von 5G-fähigen Frequenzen in den 2 GHz- und 3,6 GHz-Bereichen für rechtswidrig erklärt….
Zum Beitrag: Frequenzauktion 2019: Vergaberegeln der 5G-Auktion waren rechtswidrig
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