Das Vermächtnis des ehemaligen Digitalministers Andreas Scheuer lässt uns nicht in Ruhe. Nach dem Rückzug des digitalen Führerscheins hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden, dass die Regeln zur Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen, die 2019 versteigert wurden, rechtswidrig waren. Die Bundesnetzagentur muss nun erneut über die Anträge der klagenden Anbieter, die eine verbindliche Regelung zur Mitnutzung der Frequenzen durch Drittanbieter fordern, entscheiden.

Der ehemalige Digitalminister Andreas Scheuer präsentiert den digitalen Führerschein

Politische Einflussnahme bemängelt

Die Versteigerung der 5G-Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz brachte dem Staat fast 7 Milliarden Euro ein. Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln sahen unter anderem vor, dass die Frequenzinhaber mit Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur verhandeln müssen. Diese Regelung war den klagenden Unternehmen jedoch zu unverbindlich. Sie sahen darin keine ausreichende Grundlage für fairen Wettbewerb.

Das Gericht stimmte dieser Auffassung nun zu und stellte fest, dass das Verfahren zur Festlegung der Vergaberegeln durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) rechtswidrig beeinflusst wurde. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer soll durch wiederholte Treffen und politischen Druck versucht haben, auf die Bundesnetzagentur einzuwirken. Diese Einflussnahme führte laut Gericht zu einer möglichen Befangenheit der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur.

Verfahrensfehler und fehlende Unabhängigkeit

Das Gericht bemängelte außerdem die mangelnde Transparenz im Verfahren. Durch das Verhalten der Präsidentenkammer entstand der Eindruck, dass die Entscheidungen nicht unabhängig, sondern unter politischem Druck getroffen wurden. Dies widerspricht der garantierten Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde.

Als Konsequenz dieser Rechtswidrigkeiten muss die Bundesnetzagentur nun die Vergaberegeln überarbeiten und die Anträge der klagenden Parteien neu prüfen. Die Beteiligten können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, über die gegebenenfalls das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden würde.

Kurz: Mit dem Urteil wird die Vergabe der 5G-Frequenzen erneut überprüft, was potenziell weitreichende Folgen für den Mobilfunkmarkt in Deutschland haben könnte.

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