Mit Stripe hat ein weiterer Zahlungsanbieter die Unterstützung von Tap to Pay in Deutschland angekündigt. Apple hat die Funktion hierzulande grundsätzlich bereits im Juni an den Start gebracht. Seit Beginn diesen Monats wird die Funktion auch von der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt und lässt sich im Zusammenspiel mit der Girocard nutzen.
„Tap to Pay“ richtet sich an Zahlungsnehmer, von daher darf man die Rolle Stripe als weiterer Partner nicht unterschätzen. Geschäftspartner von Stripe sind nun nicht mehr auf die Terminals des Anbieters angewiesen, sondern können Zahlungen auch direkt mit einem iPhone annehmen.
Stripe sieht insbesondere im Gastronomiebereich großes Potenzial für diese Variante des kontaktlosen Bezahlens. Dieser Dienstleistungsbereich gestalte sich oft als schnelllebiges Geschäft, in dem stationäre Hardware nicht immer die beste Option sei. „Tap to Pay“ könnte hier in der Tat für mehr Flexibilität sorgen und dabei helfen, Engpässe im Stil von „wer hat das Kartenterminal?“ zu vermeiden.
Kredit- und Debitkarten sowie Apple Pay
Mit „Tap to Pay“ kann man ein gewöhnliches iPhone als mobiles Terminal für die Zahlungsannahme verwenden. Kunden müssen dann lediglich eine kontaktlose Kredit- oder Debitkarte, ihr für Apple Pay konfiguriertes iPhone oder ihre Apple Watch in die Nähe des Händler-iPhones zu halten, um den ausstehenden Betrag kontaktlos zu übertragen.
Apple betont in diesem Zusammenhang stets, dass die Bezahlung auf Basis von NFC-Technologie sicher verschlüsselt erfolgt. Dabei kommen die im iPhone integrierten Sicherheitsfunktionen zum Einsatz und es werden im Rahmen der Verarbeitung der Zahlungen keinerlei Kartennummern oder sonstige Transaktionsinformationen auf dem Gerät oder auf den Servern von Apple gespeichert.
Stripe verdient prozentual mit
Unternehmen wie Stripe verdienen als zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister in der Regel prozentual mit. Die von Stripe bei solchen Vorgängen einbehaltene Provision liegt im Standardtarif aktuell bei 1,5 Prozent des Zahlbetrags zuzüglich 0,25 Euro. Die Gebühren fallen stets zu Lasten des Zahlungsempfängers.
