Unter der Überschrift „Für ein Land, das einfach funktioniert“ hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihre Vision eines digital funktionierenden Deutschlands skizziert.

„Deutschland-App“ gefordert

Ein zentrales Element dabei ist die Einführung einer so genannten „Deutschland-App“, die Behördengänge und Verwaltungsleistungen digital vereinfachen soll. Die Fraktion stellt sich eine App vor, die alle wesentlichen Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bündelt und Bürgern eine nutzerfreundliche Plattform bietet. Die Hauptvorteile wären demnach die Zeitersparnis und eine barrierefreie Erledigung von Anträgen wie der Personalausweisbeantragung oder Steuererklärung über das eigene Smartphone oder Tablet.

Die „Deutschland-App“ basiert nach Angaben des Thesenpapiers auf dem Konzept „Government as a Platform“ (GaaP), das darauf abzielt, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu zentralisieren – Stichwort Dänemark. Ob Bürger ihre Wohnung ummelden oder BAföG beantragen möchten, der Zugang zu diesen Dienstleistungen wäre künftig über eine einzige Anwendung möglich. Das Konzept soll es laut der Grünen ermöglichen, Anträge weitestgehend automatisch abzuwickeln.

Die wesentlichen Punkte der Deutschland-App:

Zentrale Plattform: Alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen in einer App.
Nutzerfreundlichkeit: Digitaler Zugang zu Anträgen wie Personalausweis, Steuererklärung und BAföG.
Verwaltungskonzept: „Government as a Platform“ (GaaP) für automatische Abwicklung vieler Anträge.
Datenschutz: Hohe Standards in puncto IT-Sicherheit und Datenschutz.
Inklusivität: Barrierefrei, mehrsprachig und mit analogen Zugängen.
Rechtsvereinheitlichung: Harmonisierung des Verwaltungsrechts auf allen Ebenen.

Neben der Effizienz betonen die Grünen auch den inklusiven Charakter der App. Die Anwendung soll mehrsprachig und barrierefrei sein, um auch Menschen mit Behinderungen oder ohne technische Vorkenntnisse die Nutzung zu erleichtern. Zudem soll es weiterhin analoge Zugänge geben, um Bürger ohne Zugang zu digitalen Geräten nicht zu benachteiligen.

Einheitliches Verwaltungsrecht

Damit die App bundesweit funktionieren kann, plant die Partei auch die Harmonisierung der Digitalisierungsgesetzgebung in Bund und Ländern. Ein einheitliches Verwaltungsverfahrensrecht soll sicherstellen, dass die App flächendeckend einsatzfähig ist und Bürger in jeder Region die gleichen Dienstleistungen erhalten.

Wir bitten euch den Fokus in den Kommentaren auf das Für und Wider der skizzierten „Deutschland-App“ zu legen. Parteien-Bashing, egal in welche Richtung, tolerieren wir nicht.

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