Kraftstoffanbieter mit einem Netzwerk von mindestens 200 öffentlichen Tankstellen werden laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes vorsieht, verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 auf jedem Tankstellengelände mindestens eine Schnellladesäule zu installieren. Klar, muss natürlich noch abgenickt…
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