Nach Apple rücken jetzt auch Apples Zulieferer in das Visier der europäischen Marktwächter. So hat die Europäische Kommission heute ein kartellrechtliches Verfahren gegen den US-Konzern Corning eröffnet.
Das Unternehmen stellt unter anderem das bruchfeste Schutzglas „Gorilla Glass“ her, das vor allem als schützende Displayabdeckung auf dem iPhone sowie anderen Smartphones und Tablets verwendet wird. Corning wird vorgeworfen, durch Exklusivvereinbarungen mit Herstellern und Verarbeitungsfirmen die Konkurrenz am Markt eingeschränkt zu haben. Nun prüft die Kommission, ob diese Praktiken gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Exklusivverträge mit Handyherstellern
Kern des Verfahrens sind die Vertragsklauseln, die Corning offenbar mit einigen Smartphone-Anbietern abgeschlossen hat. Diese Verträge sollen „Alleinbezugsverpflichtungen“ enthalten, wonach die Hersteller ihren gesamten Bedarf an Schutzglas ausschließlich bei Corning decken müssen. Ob auch Apple zu den Anbietern mit Alleinbezugsverpflichtung gehört, ist derzeit allerdings noch unklar.
Zudem könnte Corning sogenannte „englische Klauseln“ verwendet haben, die von belieferten Unternehmen verlangen, dem Konzern Angebote der Konkurrenz zu melden. Die Firmen dürften dann nur auf diese Angebote eingehen, wenn Corning die eigenen Konditionen nicht auf ein ähnliches Preisniveau anpassen konnte.
Die Kommission befürchtet, dass solche Klauseln den Wettbewerb beschränken und in der Folge auch Verbraucher benachteiligen könnten.
Die Europäische Kommission führt das Verfahren ergebnisoffen, jedoch mit hoher Priorität. Corning hat die Möglichkeit, Verpflichtungszusagen anzubieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Andernfalls könnte dem Konzern eine empfindliche Geldbuße drohen. Wie lange die Untersuchung dauern wird, ist derzeit noch unklar.
