Ein neues Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 52 O 254/23) fordert Apple auf, für mehr Transparenz bei Sternebewertungen im App Store zu sorgen. Diese werden von Nutzern und Nutzerinnen für Apps vergeben, werden aber bislang nicht von Apple auf ihre Echtheit geprüft. Auf diesen Umstand müsse Apple hinweisen und dürfe die entsprechende Information nicht nur in den Nutzungsbedingungen des App Stores verstecken.
Eingereicht wurde die Klage vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die mangelnde Transparenz Apples bezüglich der Nutzerrezensionen im App Store beklagte. Der Hintergrund dazu ist nicht zu vernachlässigen: Schon seit dem 28. Mai 2022 sind Unternehmen in der EU dazu verpflichtet, mitzuteilen, ob und wie sie überprüfen, ob Nutzerbewertungen echt sind. Auf diese Weise sollen Verbraucher und Verbraucherinnen vor gefälschten Bewertungen geschützt werden und bessere Kaufentscheidungen treffen können.
In der vom vzbv eingereichten Klage warf man Apple vor, dieser Verpflichtung nicht ausreichend nachzukommen. Apple weist lediglich in den sogenannten Bedingungen der Apple Media Services unter der Überschrift „Deine Beiträge zu unseren Diensten“ auf die Umstände hin: „Apple überwacht oder prüft nicht, ob du einen Dienst genutzt oder Inhalte konsumiert hast, bevor du einen Kommentar, eine Bewertung oder eine Rezension zu diesem Dienst oder Inhalt abgibst.“
Landgericht Berlin schloss sich Auffassung des vzbv an
Obwohl Apple argumentierte, dass mit der oben zitierten Angabe in den Nutzungsbedingungen der Hinweis auf die fehlende Prüfung der Bewertungen Genüge getan sei, schloss sich das Landgericht Berlin der Auffassung des vzbv an und bewertete diese Praxis als unzureichend und irreführend. Es sei nicht zu erwarten und zuzumuten, dass Personen zunächst in die Nutzerbedingungen schauen müssen, um eine solche Information zu erhalten.
Apple wird nun laut des Gerichtsurteils des Landgerichts Berlin dazu aufgefordert, Verbesserungen im App Store vorzunehmen und die Nutzerschaft darüber zu informieren, dass Sternebewertungen nicht auf ihre Echtheit geprüft werden. Apple kann gegen das Urteil vorgehen, hat aber in der Zwischenzeit entsprechend nachzubessern, was die Transparenz der Nutzerbewertungen im App Store angeht.
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