Ab Januar 2025 sollen gesetzlich Krankenversicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt jetzt, dass viele Krankenkassen ihre Mitglieder unzureichend über die Vor- und Nachteile der ePA informieren.

Informationslücken bei Nutzen und Risiken

Laut vzbv heben die Krankenkassen vor allem die Vorteile der ePA hervor, während kritische Aspekte wie Datenschutz oder eingeschränkte Funktionen zum Start oft unerwähnt bleiben. So sei etwa nur selten erwähnt, dass die ePA zunächst leer ist und persönliche Daten erst manuell eingepflegt werden müssen.

Auch werde nicht klar kommuniziert, dass einige angekündigte Funktionen, wie der elektronische Impfpass, anfangs noch nicht nutzbar sein werden. Diese selektive Information könne bei Versicherten falsche Erwartungen wecken, so der vzbv.

Widerspruch oft kompliziert

Die Möglichkeit, der ePA zu widersprechen, wird zwar von allen untersuchten Kassen erwähnt, doch die Wege dazu sind oft unnötig kompliziert. Manche Krankenkassen bieten ausschließlich ein Online-Widerspruchsformular an, während andere eine schriftliche Einreichung per Post verlangen.

Eine telefonische Widerspruchsmöglichkeit wird nirgends aufgeführt. Der vzbv kritisiert, dass solche Einschränkungen unnötige Hürden schaffen und nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Außerdem werde in einigen Schreiben nicht klar, dass ein Widerspruch jederzeit möglich ist.

Zusätzlich zu den Anschreiben verweisen die Krankenkassen auf ein umfangreiches Informationsdokument, das jedoch meist nur online zugänglich ist. Versicherte ohne Internetzugang bleiben so außen vor. Der vzbv fordert die Krankenkassen auf, ihre Informationspflichten umfassender, neutraler und barrierefreier zu erfüllen, um eine informierte Entscheidung der Versicherten zu ermöglichen.

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