Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung getroffen: Die freie Wahl des Endgeräts bei Glasfaseranschlüssen bleibt bestehen. Diese Regelung betrifft besonders die passiven optischen Glasfasernetze, kurz PON genannt. Die Behörde widersprach damit den Anträgen mehrerer Telekommunikationsverbände, die eine Ausnahmeregelung für diese Technologie…
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