Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Neo-Bank Trade Republic eingereicht. Hintergrund sind Werbeaussagen des Finanzdienstleisters zu Zinssätzen und Einlagensicherung. Die Organisation kritisiert, dass Trade Republic nicht klar genug darauf hinweist, dass der beworbene Zinssatz von 3,00 Prozent nicht garantiert ist und dass nicht das gesamte Guthaben unter die Einlagensicherung fällt.

Statt 3%, gibt es inzwischen nur noch 2,75% Zinsen

Das Unternehmen warb damit, dass Kundengelder auf Partnerbanken verteilt und bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt seien. Erst in der App werde ersichtlich, dass ein Teil der Einlagen in einen Liquiditätsfonds fließt, der nicht durch die Einlagensicherung abgesichert ist.

Zinsen nicht fix, Sicherheit nicht garantiert

Ein weiteres Problem sieht die Verbraucherzentrale in der Bewerbung des Zinssatzes. Die Werbung suggeriere eine feste Verzinsung, tatsächlich sei sie variabel und abhängig vom EZB-Leitzins. Bereits nach einer Zinssenkung wurde der Satz auf 2,75 Prozent reduziert.

Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale die Formulierung „3 Prozent auf Dein Cash, unbegrenzt“. Dies könne suggerieren, dass es keine Einschränkungen bei der Höhe der verzinsten Einlagen gebe. Tatsächlich sei der beworbene Zinssatz an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der Werbung nicht direkt ersichtlich sind. Auch die fehlende Erwähnung der möglichen Anlage in Liquiditätsfonds könne bei Kunden ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen.

Verbraucherzentrale warnt: Nicht das gesamte Guthaben fällt unter die Einlagensicherung

Zudem sei unklar, welcher Anteil des Guthabens in Liquiditätsfonds investiert wird. Trade Republic behalte sich vertraglich vor, diese Aufteilung jederzeit zu ändern. Dies könne für Verbraucher finanzielle Risiken bedeuten.

Gericht prüft Werbeaussagen

Nach einer erfolglosen Abmahnung hat die Verbraucherzentrale am 7. Februar 2025 Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht. Ziel ist es, feststellen zu lassen, ob die Werbung gegen Verbraucherschutzregeln verstößt. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

Die Verbraucherzentrale fordert eine transparentere Darstellung der tatsächlichen Bedingungen. Sie sieht in der Klage einen wichtigen Schritt, um Verbraucher vor potenziell irreführender Werbung im Finanzbereich zu schützen.

Blog

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *