Die baden-württembergische Landesregierung plant einen möglicherweise folgenreichen Vorstoß hinsichtlich des Schutzes von Mobilfunkdaten. Wenn es nach der grün-schwarzen Koalition geht, sollen die Befugnisse der Verfassungsschützer in Baden-Württemberg deutlich ausgeweitet werden. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit zur direkten Abfrage von Verbindungsdaten.
Einem Bericht der Tagesschau zufolge will die Landesregierung in Stuttgart die Pläne am heutigen Dienstag publik machen und eine Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes auf den Weg bringen. Die Neufassung des Gesetzes sieht offenbar unter anderem vor, dass Ermittler Verbindungsdaten künftig direkt bei den Telekommunikationsfirmen abfragen dürfen, ohne zuvor einen Richter anzurufen.
Bislang besagt die in der Strafprozessordnung formulierte Regelung, dass die Herausgabe solcher Daten ein sogenanntes Auskunftserlangen und eine richterliche Genehmigung erfordert. Diese Anträge müssen im Regelfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt werden und setzen beispielsweise voraus, dass eine Untersuchung mit anderen Mitteln nicht möglich ist.
Auch Zugriff auf private Videos vereinfacht
Darüber hinaus sieht die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes für Baden-Württemberg offenbar vor, dass die Behörden von Betreibern privater Überwachungskameras Videoaufnahmen anfordern und dabei den Weg einer gerichtlichen Prüfung umgehen. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) begründet die geplante Ausweitung der Rechte für Verfassungsschützer mit einer zunehmenden Bedrohung der Demokratie.
Das Hauptproblem im Zusammenhang mit einer Ausweitung der Befugnisse der Behörden, wie sie in Baden-Württemberg geplant ist, besteht im Verlust einer externen Kontrollinstanz. Ein wesentlicher Schutzmechanismus gegen Missbrauch oder eine nicht verhältnismäßige Nutzung der Möglichkeit zum Zugriff auf persönliche Daten ginge durch diese Regelung verloren.
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