Mit einem neuen Hinweispapier zur Einstufung „nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste“ (NI-ICS) erklärt die Bundesnetzagentur, wie moderne Online-Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Zoom, Signal oder E-Mail-Angebote rechtlich einzuordnen sind.
Diese Dienste ersetzen zunehmend klassische Telefonie und SMS und gelten deshalb seit Ende 2021 in vielen Fällen ebenfalls als Telekommunikationsdienste. Das Papier richtet sich an Anbieter, soll aber auch mehr Klarheit für die Öffentlichkeit schaffen.
Bundesnetzagentur legt Hinweispapier vor
Die Neuregelung beruht auf einer europäischen Richtlinie und verfolgt das Ziel, gleiche Regeln für gleiche Funktionen zu schaffen. Da viele Menschen heutzutage nicht mehr über das klassische Festnetz oder Mobilfunknetz telefonieren oder Nachrichten verschicken, sondern stattdessen auf internetbasierte Dienste zurückgreifen, sollen diese vergleichbar reguliert werden.
PDF-Download: Hinweispapier zur Einstufung NI-ICS
So soll zum Beispiel gewährleistet sein, dass Sicherheitsbehörden im Ernstfall dieselben Auskunftsrechte haben – unabhängig davon, ob jemand über eine Mobilfunknummer oder einen Messengerdienst kontaktiert wurde. Auch Themen wie Datenschutz, Sicherheitskonzepte oder die Transparenz von Geschäftsmodellen rücken in den Fokus.
Mögliche Auswirkungen auf den Alltag
Für Nutzer dürfte sich im Alltag vorerst wenig ändern. Die Regelungen richten sich in erster Linie an die Anbieter. Diese müssen aber künftig mit klareren Anforderungen rechnen – zum Beispiel bei der IT-Sicherheit oder bei der Frage, welche Daten aufbewahrt und unter welchen Umständen diese herausgegeben werden dürfen.
Die Einordnung als NI-ICS bedeutet außerdem, dass bestimmte Schwellenwerte gelten, etwa bei der Nutzerzahl oder der Marktpräsenz in Deutschland. Bei Verstößen könnten neue Maßnahmen und Sanktionen greifen.
Das neue Hinweispapier ist kein Gesetz, sondern eine behördliche Orientierungshilfe. Es soll helfen, unklare Begriffe aus dem Gesetz zu erklären und einheitliche Maßstäbe zu schaffen. Auch wenn es keine neuen Verpflichtungen einführt, legt es die bestehende Rechtslage erstmals nachvollziehbar aus. Damit will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass der digitale Wandel nicht zu rechtlichen Grauzonen führt und dass die gleichen Schutzstandards gelten, unabhängig davon, ob Nutzer telefonieren, chatten oder eine Videokonferenz führen.
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