Apple krempelt seinen App Store in der Europäischen Union ordentlich um – und das nicht ohne Grund: Der Digital Markets Act (DMA) zwingt den iPhone-Konzern zu mehr Offenheit und neuen Regeln. Die nun vorgestellten Änderungen betreffen vor allem Entwickler und bieten mehr Freiheiten bei Werbung, Bezahlmethoden und externen Links – allerdings nicht ohne neue Gebührenmodelle.

Mehr Freiheiten für Entwickler in der EU

Bisher mussten sich Entwickler, die Apples neue EU-Richtlinien nutzten, an strenge Regeln halten: Nur eine statische URL durfte in der App integriert werden, die lediglich auf die eigene Website verlinken durfte – ohne Tracking, ohne Weiterleitungen.

Damit ist jetzt Schluss. Apple lockert die Zügel deutlich:

Mehr Werbefläche: Entwickler dürfen ihre Angebote künftig nicht nur auf ihrer Website, sondern auch über andere Apps, alternative App-Stores und externe Webseiten bewerben – direkt aus ihrer App heraus.
Mehr Links, mehr Flexibilität: Statt nur einer URL können jetzt mehrere Links eingebaut werden, inklusive Weiterleitungen und Tracking-Parametern.
Freie Gestaltung: Die Nutzeroberfläche für Werbung und externe Links kann nach Belieben designt werden.
Info-Screens werden optional: Beim ersten Klick auf einen externen Link erscheint zwar weiterhin ein Info-Sheet, aber Nutzer können diese Warnung künftig dauerhaft deaktivieren.

Diese Änderungen sind ab sofort für Entwickler in der EU verfügbar.

Neue Gebührenmodelle: Was Entwickler jetzt wissen müssen

Neben mehr Freiheiten führt Apple auch neue Gebühren ein – abhängig davon, wie eine App vertrieben wird und welche Features sie nutzt. Diese gelten nur für Apps, die innerhalb des offiziellen App Stores angeboten werden und externe Links oder alternative Bezahlmethoden nutzen.

Einmalige Akquisitionsgebühr

2  Prozent auf Verkäufe, wenn neue Nutzer innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Download Käufe tätigen.
Gilt nicht für Entwickler im Small Business Program oder für Bestandskunden.

Store-Services-Gebühren

Apple bietet zwei Stufen an:

Stufe 1 – 5 Prozent Gebühr: Beinhaltet grundlegende Services wie App-Verteilung, Sicherheitsfunktionen und App-Verwaltung. Nicht enthalten: automatische Updates, Empfehlungen, Bewertungen, Werbeflächen im App Store.
Stufe 2 – 13 Prozent Gebühr (bzw. 10 % für Small Business-Teilnehmer und Abos mit Laufzeit): Beinhaltet alle bekannten App-Store-Dienste.

Entwickler, die Apples alternative EU-Bedingungen nutzen, zahlen weiterhin 50 Cent pro Installation ab der 1-Millionen-Marke – pro Jahr. Entwickler, die beim Standardmodell bleiben, zahlen nun 5 Provision Provision auf Verkäufe, wenn Nutzer über In-App-Werbung auf alternative Bezahlmethoden aufmerksam werden.

Einheitliches Modell kommt 2026

Apple will die vielen Einzelregelungen bis zum 1. Januar 2026 in ein einheitliches Geschäftsmodell überführen. Dann soll die Kerntechnologie-Gebühr endgültig durch eine umsatzbasierte Provision ersetzt werden – und sich nicht mehr an App-Downloads orientieren.

Apple öffnet den App Store in der EU deutlich – Entwickler können nun einfacher externe Links setzen, mehr Werbung machen und flexibler mit Bezahlmethoden umgehen. Gleichzeitig führt Apple ein komplexeres, aber potenziell transparenteres Gebührenmodell ein. Ob das am Ende für Entwickler ein Vorteil ist, hängt stark von deren Geschäftsmodell ab.

Der Beitrag Apple kündigt umfassende Änderungen im App Store an erschien zuerst auf appgefahren.de.

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