Apple und Google dürfen die Apps des chinesischen KI-Anbieters DeepSeek möglicherweise nicht mehr in Deutschland anbieten. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Anwendungen als potenziell rechtswidrige Inhalte bei den App-Store-Betreibern gemeldet. Beide Unternehmen müssen den Sachverhalt nun zeitnah prüfen und über eine Sperrung entscheiden.
Als Grund für ihr Einschreiten nennt die Behörde die unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten nach China. Die Anwendung verarbeitet laut Angaben ihres Betreibers in großem Umfang Nutzerdaten – darunter Texteingaben, Chatverläufe und hochgeladene Dateien sowie Informationen zu den verwendeten Geräten, Netzwerken und dem Standort des Nutzers. Im Rahmen dieser Verarbeitung würden die Daten an Dienstleister in China übermittelt und dort gespeichert.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte stützt sich dabei auf die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese kommt hier zur Anwendung, weil das Angebot von DeepSeek in den App Stores mit deutschsprachiger Beschreibung angeboten wird und auch in deutscher Sprache verwendet werden kann.
Datenschutzaufsicht sieht DSGVO-Verstoß
Konkret verstoße DeepSeek gegen Artikel 46 Absatz 1 der DSGVO. Darin wird die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen geregelt. Das Gesetz sieht unter anderem einen besonderen Schutz der übertragenen Daten vor.
Die Übermittlung von Nutzerdaten durch DeepSeek nach China ist rechtswidrig. DeepSeek hat gegenüber meiner Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer in China auf einem der Europäischen Union gleichwertigen Niveau geschützt sind.
-Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nach Darstellung der Aufsichtsbehörde habe das Unternehmen keine ausreichenden Garantien für einen mit EU-Standards vergleichbaren Schutz personenbezogener Daten vorlegen können. Ein besonderes Problem sehen die Datenschützer darin, dass chinesische Stellen weitreichende Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Informationen hätten und Nutzern kaum rechtliche Mittel zur Verfügung stünden, um sich gegen diesen Zugriff zu wehren.
DeepSeek war bereits Anfang Mai dazu aufgefordert worden, die betroffenen Apps aus dem deutschen Markt zurückzuziehen oder die rechtlichen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung in Drittstaaten zu erfüllen. Nachdem keine Reaktion erfolgt ist, wurden jetzt Apple und Google als Plattformanbieter mit einbezogen. Ähnliche Maßnahmen hat bereits im Januar die italienische Datenschutzbehörde GPDP ergriffen.
DeepSeek – KI-Assistent (Free, App Store) →
Der Beitrag Datenschutzbehörde fordert Apple zur Sperrung der DeepSeek-App auf erschien zuerst auf iphone-ticker.de.
