Die Abnehm-App „Fastic“ steht aktuell unter genauer Beobachtung von Verbraucherschützern. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern, die sich unerwartet mit einer Rechnung über 99 Euro konfrontiert sahen. Viele hatten sich zuvor auf ein als kostenlos beworbenes Angebot eingelassen, das sich an bestimmte Nutzungsbedingungen knüpfte.
Diese Bedingungen waren jedoch offenbar nicht allen Beteiligten in vollem Umfang bewusst oder wurden unklar kommuniziert.
Konkret geht es um ein sogenanntes „Belohnungsprogramm“: Wer über einen Zeitraum von zwei Wochen täglich zwei Mahlzeiten dokumentiert, sollte laut App-Angabe die Premium-Version „Fastic Plus“ ein Jahr lang kostenfrei nutzen können. In der Praxis erhielten allerdings auch solche Nutzer Rechnungen, die die App nur kurz getestet, frühzeitig gelöscht oder nach eigener Aussage sämtliche Bedingungen erfüllt hatten.
Rechtsstreitigkeiten und Hinweise für Betroffene
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert insbesondere die Gestaltung der App-Oberfläche. So werde beim Abschluss der Challenge mit einem Button geworben, der zwar mit „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ beschriftet sei, dabei aber den Preis „0 €“ optisch hervorhebe. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei damit schwer erkennbar, dass ein kostenpflichtiger Vertrag entstehen könne, nämlich dann, wenn das App-Ziel nicht exakt erreicht wird. In vielen Fällen fühlten sich Betroffene dadurch getäuscht.
Die Fastic App GmbH mit Sitz in Berlin sieht sich deshalb inzwischen mehreren juristischen Verfahren gegenüber. Vor dem Landgericht Berlin laufen Klagen wegen irreführender Gestaltung, unklarer Vertragsbedingungen und problematischer AGB-Klauseln. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat rechtliche Schritte eingeleitet.
Verbraucher, die entsprechende Rechnungen erhalten haben, können mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale reagieren. Zudem gibt es Hinweise für den Umgang mit möglichen Inkasso- oder Mahnverfahren. Angesichts der Vielzahl an Rückmeldungen raten Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Umgang mit App-Angeboten, bei denen scheinbar kostenlose Leistungen an Bedingungen geknüpft sind, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Ach ja, der Fastic-Geschäftsführer war auch bei Lovoo schon Geschäftsführer…
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