Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Apple seine Smartwatches nicht länger als CO2-neutral bewerben darf. Grundlage dafür war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die die Aussagen des Unternehmens über den Klimafußabdruck seiner Produkte überprüft haben wollte – ifun.de berichtete 2024.
Nach Auffassung des Gerichts war die Darstellung nicht haltbar, da die von Apple angeführten Ausgleichsmaßnahmen nicht den Anforderungen an eine gesicherte und dauerhafte Emissionskompensation entsprechen.
Kritik an Ausgleichsprojekten
Apple hatte angegeben, den Ausstoß bei Herstellung und Vertrieb der Uhren durch naturbasierte Projekte auszugleichen. Dabei kam unter anderem die Bewirtschaftung von Eukalyptusflächen in Paraguay zum Einsatz. Solche Monokulturen stehen seit Langem in der Kritik, weil sie mit chemischen Pflanzenschutzmitteln betrieben werden, große Mengen an Wasser binden und im Falle von Trockenheit ein hohes Brandrisiko bergen. Zudem laufen die vertraglichen Regelungen für den überwiegenden Teil der Flächen bereits in wenigen Jahren aus. Damit ist nach Ansicht der Richter nicht gewährleistet, dass die Flächen langfristig zur CO2-Bindung beitragen können.
Die von Apple zusätzlich angeführten Mechanismen, die Verluste einzelner Projekte ausgleichen sollten, sah das Gericht nicht als ausreichend an. Damit gilt die Werbung, die eine neutrale Klimabilanz versprach, als irreführend.
Gericht untersagt CO2-neutrale Werbung
Das Urteil zwingt Apple, seine Angaben zur Klimaneutralität der Uhren in Deutschland zu ändern. Nach Darstellung der DUH werden dadurch Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt, falsche Annahmen über den Umwelteinfluss eines Produkts zu treffen. Für Unternehmen bedeutet die Entscheidung, dass Aussagen über Klimaneutralität künftig stärker überprüft werden und belastbare Nachweise erforderlich sind.
Der Fall verdeutlicht zugleich die Grenzen kurzfristig angelegter Kompensationsmodelle. Projekte, deren ökologische Stabilität oder vertragliche Sicherung unsicher ist, können nach der Einschätzung des Gerichts keine verlässliche Grundlage für eine CO2-neutrale Bilanzierung darstellen. Noch hat Apple die Aussagen auf seiner Environment-Seite diesbezüglich nicht angepasst.
Mit Dank an Achim!
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