Apple und Google haben vor Jahren eine Vereinbarung ausgemacht, dass Apple die Google-Suchmaschine auf iPhones nutzt. Dafür zahlt Google jährlich viel Geld an den Konzern aus Cupertino: Rund 20 Milliarden US-Dollar sollen es pro Jahr sein. Nun hat ein Richter in einem Kartellverfahren zwischen Google und dem US-Justizministerium weiterhin grünes Licht für Suchmaschinen-Vereinbarungen mit Unternehmen wie Apple gegeben – allerdings unter Auflagen.

Wie Bloomberg in einem neuen Artikel berichtet, hat das Gericht entschieden, dass Google keine Exklusivverträge für den Vertrieb von Suchmaschinen abschließen dürfe. Allerdings sei es weiterhin erlaubt, Apple dafür zu bezahlen, dass man eine Suchmaschinen-Option auf dem iPhone anbiete. Vor dem Urteil bestand die Gefahr, dass den beiden Konzernen der Abschluss von Suchmaschinen-Deals komplett untersagt werden könnte.

„Die Einstellung der Zahlungen von Google würde mit ziemlicher Sicherheit erhebliche – in einigen Fällen sogar verheerende – nachgelagerte Schäden für Vertriebspartner, verwandte Märkte und Verbraucher mit sich bringen, was gegen ein umfassendes Zahlungsverbot spricht.“

Ein iPhone zeigt im Dunkelmodus eine Google-Websuche an.

Das erklärte der zuständige Richter des US-Justizministeriums bezüglich des Falles. Google sei es ausdrücklich gestattet, Zahlungen zu leisten und Vertriebspartnern „andere Gegenleistungen“ für die Vorinstallation oder Platzierung der Google Suchmaschine, Chrome und Gemini anzubieten. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass Google weder den eigenen Chrome-Browser noch das Android-Betriebssystem verkaufen müsse. Laut des Richters habe die US-Regierung mit ihrer „Forderung nach einer Zwangsveräußerung“ der Google-Vermögenswerte die eigenen Kompetenzen überschritten.

Zudem ordnete das Gericht an, dass Google nicht nur keine exklusiven Vertriebsverträge für Suchmaschinen mehr abschließen dürfe, sondern auch Daten mit konkurrierenden Suchmaschinen teilen müsse. Das Justizministerium hatte gefordert, dass Google Daten bereitstellen müsse, wie man auf der Grundlage einer bestimmten Websuche entscheide, welche Ergebnisse angezeigt werden. Google selbst hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, was vermutlich aufgrund des Aspekts der Datenweitergabe geschehen ist. Das letzte Wort in diesem Fall ist demnach noch nicht gesprochen worden.

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