Mit dem dem 1. Oktober sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu verwenden. Ziel dieser zentralen Datensammlung ist es, medizinische Informationen leichter zwischen behandelnden Stellen auszutauschen und unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.

In der ePA können Befunde, Laborwerte, Diagnosen, Medikationspläne oder Röntgenbilder abgelegt werden. Gesetzlich Versicherte erhalten die Akte automatisch, wenn sie zuvor keinen Widerspruch eingelegt haben. Für den Zugriff wird in der Regel eine App der Krankenkasse benötigt.

Viele unterschiedliche Apps erschweren die Nutzung

Ein häufig kritisierter Punkt ist die Zersplitterung des Angebots. Jede der 95 gesetzlichen Krankenkassen hat nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband eine eigene ePA-App entwickelt. Das führt zu unterschiedlichen Funktionen, Bedienkonzepten und Aktualisierungsständen. Verbraucherschützer sehen darin ein Hindernis für eine breite Nutzung, weil sich Patientinnen und Patienten mit jeweils eigenen technischen Lösungen auseinandersetzen müssen.

Außerdem bemängeln sie, dass Versicherte bislang einseitig über Vorteile informiert wurden, während mögliche Risiken und Datenschutzfragen oft zu kurz kommen.

Technisch gut vorbereitet

Nach Angaben der Digitalagentur Gematik sind über 93 Prozent der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken startklar. Viele Krankenhäuser haben ihre Systeme allerdings noch nicht vollständig angepasst. Bereits vor dem Pflichtstart wurde die ePA in zehntausenden Einrichtungen genutzt. Insgesamt wurden seit Einführung rund 70 Millionen elektronische Patientenakten erstellt und mehrere hundert Millionen Datensätze gespeichert.

Datenschützer und Verbraucherverbände fordern dennoch Verbesserungen. Patientinnen und Patienten können zwar Zugriffsrechte über die jeweilige App steuern, doch die Bedienung gilt als komplex. Kritisiert wird auch, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten rückwirkend in die Akten einstellen dürfen, was Rückschlüsse auf sensible Diagnosen ermöglichen kann. Wer die ePA nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

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