Die Europäische Kommission hat neue Vorgaben für externe Netzteile beschlossen, mit denen unter anderem Smartphones, Laptops, Router und Monitore mit Energie versorgen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, Abfälle zu vermeiden und die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Im Zentrum steht dabei die erweiterte Einführung sogenannter „Common Charger“, also Ladegeräte mit einheitlichen Standards.
Ladegeräte sollen EU-weites „Common Charger“-Logo erhälten
Künftig müssen Netzteile, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen über mindestens einen USB-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln ausgeliefert werden.
Die Änderungen betreffen sogenannte EPS-Geräte (External Power Supplies) und bauen auf der bereits angepassten Funkanlagenrichtlinie auf, durch die viele mobile Endgeräte bereits einheitliche Ladeanschlüsse nutzen müssen. Hersteller haben ab Inkrafttreten der Verordnung drei Jahre Zeit, ihre Produkte an die neuen Vorgaben anzupassen.
PDF-Download: EU-Regeln für effizientere USB-C-Netzteile
Einsparungen bei Emissionen, Ressourcen und Kosten
Die neuen Ökodesign-Vorgaben sollen laut EU-Kommission nicht nur die Alltagstauglichkeit von Ladegeräten verbessern, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Berechnungen zufolge könnten bis zum Jahr 2035 rund 3 Prozent des gesamten Lebenszyklus-Energieverbrauchs der betroffenen Netzteile eingespart werden. Dies entspräche dem jährlichen Energieverbrauch von etwa 140.000 Elektroautos. Darüber hinaus rechnet die Kommission mit einem Rückgang der Treibhausgasemissionen um rund 9 Prozent sowie mit einer Reduzierung anderer Schadstoffe um 13 Prozent.
Auch finanziell sollen Verbraucher profitieren können: Bis 2035 sollen die Ausgaben für Ladegeräte um jährlich etwa 100 Millionen Euro sinken. Damit will die EU einheitliche Technik fördern, ohne individuelle Anforderungen der Hersteller zu unterlaufen.
Ladegeräte, die den neuen Anforderungen entsprechen, werden künftig mit einem EU-weiten „Common Charger“-Logo gekennzeichnet sein, um die Kompatibilität mit Endgeräten leichter erkennbar zu machen.
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