Apple hat offiziell Klage gegen die Europäische Union eingereicht und geht damit erstmals in großem Stil gegen den Digital Markets Act (DMA) vor. Vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg machte das Unternehmen geltend, dass die neuen Wettbewerbsregeln unrechtmäßig tief in zentrale Bereiche wie das iPhone, den App Store und iMessage eingreifen (via Bloomberg).

Apple sieht Datenschutz und Sicherheit gefährdet

In seiner Eingabe argumentiert Apple, dass der DMA, der seit 2023 gilt, Verpflichtungen auferlegt, die mit den EU-Grundrechten auf Datenschutz, Sicherheit und Eigentum unvereinbar seien. Die Vorschriften verlangten, dass sogenannte „Gatekeeper“, darunter auch Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance und Booking, ihre Plattformen für mehr Wettbewerb öffnen.

Apple nennt die Anforderungen jedoch „enorm belastend und eingreifend“ und sieht darin eine Gefahr für das gesamte iPhone-Ökosystem. Nach der juristischen Niederlage von TikTok ist Apple nun das erste US-Unternehmen, das den DMA umfassend vor Gericht anfechtet.

Drei Hauptargumente in Apples Klage

Apple greift in seiner Klage drei Kernpunkte des Digital Markets Act an:

Pflicht zur Interoperabilität: Laut DMA müssen zentrale Apple-Dienste mit Konkurrenzprodukten kompatibel sein – etwa mit Smartwatches oder Kopfhörern anderer Hersteller. Apple warnt, dass dies die Sicherheitsarchitektur von iOS schwächen, geistiges Eigentum gefährden und Datenschutzmechanismen unterlaufen könnte.
App Store als Gatekeeper-Dienst: Die EU stuft den App Store als zentralen Gatekeeper ein. Zuvor hatte die Kommission Apple wegen sogenannter Anti-Steering-Regeln bereits mit 500 Millionen Euro bestraft, da Entwickler keine alternativen Zahlungsoptionen außerhalb des Apple-Systems bewerben dürfen. Apple hält dagegen, dass der App Store nicht als einheitlicher Dienst zu betrachten sei und daher nicht vollständig unter die DMA-Regeln falle.
Prüfung von iMessage: Die EU hatte ursprünglich untersucht, ob auch iMessage in den Anwendungsbereich des DMA fällt, sich letztlich aber dagegen entschieden, unter anderem, weil der Dienst keine direkten Einnahmen generiert. Apple kritisiert, dass die bloße Einleitung dieser Prüfung verfahrensrechtlich unzulässig gewesen sei.

EU-Kommission: Apple kontrolliert den „Walled Garden“

Der Anwalt der EU-Kommission, Paul-John Loewenthal, wirft Apple vor, seine Plattform bewusst abzuschotten:

„Nur Apple hat den Schlüssel zu diesem „ummauerten Garten“. Das Unternehmen entscheidet, wer hineindarf – und erzielt dadurch überdurchschnittliche Gewinne in Märkten, in denen Wettbewerber benachteiligt sind.“

Laut der Kommission habe Apple durch diese Kontrolle über die iPhone-Plattform eine exklusive Marktposition aufgebaut, die Innovationen behindere und Wettbewerber strukturell ausschließe.

Warum das Urteil weitreichend ist

Der Fall gilt als Weichenstellung für die gesamte Tech-Branche. Sollte die EU gewinnen, könnte Apple gezwungen werden, wesentliche Bereiche seiner Systeme zu öffnen, etwa iOS, iMessage für Drittanbieter-Kommunikation oder Zugänge zu Hardware-Schnittstellen.

Gewinnt Apple hingegen, wäre das ein deutliches Signal gegen zu weitreichende EU-Regulierungen und könnte die Umsetzung des DMA für andere US-Konzerne erheblich verzögern.

Ein Urteil wird voraussichtlich nicht vor 2026 erwartet. Bis dahin dürfte der Streit zwischen Apple und der EU als Symbol dafür gelten, wie weit Regulierung in die Architektur moderner Plattformen eingreifen darf.

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