Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, spricht sich für neue Schutzmechanismen in sozialen Netzwerken aus. Wie die Berliner Morgenpost in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, schlägt der CDU-Politiker Altersfreigaben nach dem Vorbild der Filmwirtschaft vor.
Suchtbeauftragter Hendrik Streeck | Bild: David Peters
Demnach könnten bestimmte Funktionen oder Inhalte erst mit steigendem Alter freigeschaltet werden. Ein besonderer Fokus liege auf Empfehlungsalgorithmen, die auf eine möglichst lange Nutzung ausgelegt seien. Diese müssten altersgerecht eingeschränkt werden, um Kinder vor übermäßiger Bildschirmzeit zu schützen.
Hintergrund der Forderung ist eine Studie der DAK-Gesundheit. Diese zeigt, dass Jugendliche unter der Woche durchschnittlich zweieinhalb Stunden täglich in sozialen Netzwerken verbringen. An Wochenenden sind es sogar fast vier Stunden. Entscheidend sei dabei nicht nur die Dauer, so Streeck, sondern was durch die Nutzung in den Hintergrund rücke. Wenn persönliche Kontakte, Bewegung oder schulische Leistungen zurückträten, könne das problematisch werden.
Gegen generelle Nutzungsverbote
Streeck rät Familien laut Berliner Morgenpost zu klaren Absprachen über Nutzungszeiten und empfiehlt, auf Anzeichen übermäßiger Abhängigkeit zu achten. Wenn Kinder Schwierigkeiten hätten, ihr Smartphone zur Seite zu legen oder Pausen als Belastung empfänden, sollten Eltern frühzeitig eingreifen. Dabei seien regelmäßige Gespräche hilfreicher als Verbote. Handyfreie Zeiten und ausreichend Schlaf könnten ebenfalls zur Entlastung beitragen.
Ein generelles Nutzungsverbot für Jugendliche unter 16 Jahren, wie etwa in Australien, Norwegen und Frankreich geplant, lehnt Streeck ab. Digitale Medien gehörten zur Lebensrealität junger Menschen. Stattdessen fordert er mehr Medienkompetenz, damit Jugendliche lernen, Inhalte einzuordnen und eigene Bewertungen vorzunehmen.
Appelle an Eltern und Plattformbetreiber
Auch der Staat und die Plattformanbieter sieht Streeck in der Verantwortung. Neben Alterskennzeichnungen brauche es verbindliche Regeln für Design und Funktion sozialer Medien. Als Beispiel nennt er laut Berliner Morgenpost automatische Vorschläge kindgerechter Inhalte, die zu immer längerer Nutzung führen. Hier seien technische Schutzmaßnahmen erforderlich, um ein unkontrolliertes Weiterschauen zu verhindern.
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