Das ist mal eine Nummer aus Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln abgewiesen. Damit steht jetzt rechtskräftig fest: Die Entscheidung über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zur 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2018 war…
Zum Beitrag: 5G-Frequenzvergabe: Urteil rechtskräftig, Bundesnetzagentur muss nachbessern
