Die polnische Wettbewerbsbehörde UOKiK geht dem Verdacht nach, dass Apples Datenschutzrichtlinien den Wettbewerb im Markt für mobile Werbung beeinflussen könnten. Im Zentrum steht das „App Tracking Transparency“-Framework.
Dieses System fragt Nutzerinnen und Nutzer seit 2021 beim Start von Apps nach einer Zustimmung zur Datennutzung. Die Behörde will nun klären, ob die Gestaltung dieser Abfragen unabhängige Anbieter benachteiligt und erinnert damit an ähnliche Untersuchung in Frankreich und in Deutschland.
Für Apple selbst gelten andere Regeln
Apple entwickelt nicht nur die Betriebssysteme iOS und iPadOS, sondern betreibt auch eigene Dienste, die personalisierte Werbung ausspielen. Während externe Apps beim Start eine Abfrage zum sogenannten Tracking anzeigen müssen, präsentiert Apple für eigene Anwendungen lediglich eine Zustimmung zu personalisierter Werbung.
Beide Abläufe führen technisch dazu, dass Nutzerdaten gesammelt und für Werbezwecke ausgewertet werden. Die verwendeten Formulierungen und die Gestaltung der Hinweise unterscheiden sich jedoch deutlich. Nach Einschätzung der Behörde könnte dies dazu führen, dass Apple häufiger Zustimmung erhält als andere Anbieter, da Nutzern der Begriff Tracking oft negativ erscheint.
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Die UOKiK kritisiert zudem, dass Apple selbst definiert, was in diesem Zusammenhang als Tracking gilt. Das Unternehmen wertet die eigene Datenerfassung nicht als Tracking, obwohl die praktischen Folgen für die Werbeauslieferung ähnlich sind. Dies bedeutet: Apple schreibt zum einen das Regelwerk für den gesamten App Store, zum anderen agiert der Konzern jedoch auch als konkurrierender Anbieter im Werbemarkt.
Auswirkungen auf unabhängige Entwickler
Die polnische Wettbewerbsbehörde ist der Meinung, dass dies erhebliche Folgen für unabhängige App-Anbieter haben kann. Wenn deren Möglichkeiten zur Datennutzung eingeschränkt werden, sinkt der Wert ihrer Werbeflächen. Dies könnte die Einnahmen schmälern und ihre Position gegenüber Werbekunden schwächen. Die Behörde sieht darin eine mögliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Verstöße könnten hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Czy polityka ochrony prywatności może być czymś złym
Na pewno nie może naruszać konkurencji
Prezes UOKiK postawił zarzuty trzem spółkom koncernu Apple.
Szczegóły https://t.co/1uwAVx0S7g pic.twitter.com/f2AMQGC6oN
— UOKiK (@UOKiKgovPL) November 25, 2025
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