Apple hat zugesagt, die zentralen Einwilligungsfenster seiner App-Tracking-Nachfrage grundlegend zu überarbeiten. Die Anpassungen des sogenannten „App Tracking Transparency“-Frameworks sind eine Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes, das seit Anfang des Jahres prüft, ob die bisherige Gestaltung der Hinweise den Wettbewerb innerhalb des iOS-Ökosystems verzerrt.
Bislang unterscheidet Apple deutlich zwischen den Hinweisen für eigene Dienste und jenen für Drittanbieter. Nach Einschätzung der Behörde führt dies dazu, dass Nutzer bei Apple-Apps eher zur Zustimmung zur Datennutzung gelangen, während das Tracking durch Drittanbieter-Apps eher abgelehnt wird.
Apple hat nun angekündigt, Formulierungen, Gestaltung und Abläufe der Einwilligungsfenster weitgehend anzugleichen. Elemente, die als besonders lenkend beanstandet wurden, sollen entfernt werden. Ziel ist eine neutralere Darstellung, die für Nutzer klarer nachvollziehbar ist.
Vereinfachte Struktur für Drittanbieter
Neben der optischen und sprachlichen Angleichung plant Apple, die technische Architektur für Drittapps zu vereinfachen. Diese sollen künftig denselben Hinweis nutzen können, um die Datennutzung für verschiedene Werbezwecke zu legitimieren. Apple stellt dafür mehrere technische Optionen bereit, die während eines geplanten Markttests gemeinsam mit der Branche bewertet werden sollen.
Unverändert bleibt der Umgang mit der Messung des Werbeerfolgs. Apple möchte diese weiterhin ohne gesonderte Zustimmung der Nutzenden durchführen. Das Bundeskartellamt sieht diesen Punkt kritisch und will prüfen, ob dadurch ein relevanter Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter entstehen kann.
Markttest und weiteres Verfahren
Der nun geplante Markttest richtet sich an App-Anbieter, Verbände der Werbe und Medienbranche sowie an Datenschutzbehörden. Die Rückmeldungen sollen zeigen, ob die vorgeschlagenen Änderungen ausreichen, um die bisher geäußerten Bedenken zu entschärfen.
Das Verfahren läuft nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht und wird eng mit anderen EU-Behörden abgestimmt. Erst nach Abschluss der Auswertung entscheidet das Bundeskartellamt über das weitere Vorgehen.
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