Die Dachverbände der deutschen Medien- und Werbewirtschaft haben sich gegen die von Apple vorgeschlagenen Änderungen an den in iOS integrierten Anti-Tracking-Maßnahmen mit dem Namen App Tracking Transparency (ATT) ausgesprochen. In einer uns vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme fordern sie das Bundeskartellamt auf, die Vorschläge von Apple zurückzuweisen und eine Geldbuße zu prüfen.
Bundeskartellamt untersucht ATT-System
Das Bundeskartellamt beobachtet seit rund drei Jahren genauer, wie Apple auf dem deutschen Markt agiert. Anlass war die Feststellung, dass der iPhone-Hersteller nach Ansicht der Behörde über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition verfügt. In diesem Zusammenhang haben die Kartellwächter auch Apples App Tracking Transparency untersucht und einen möglichen Verstoß gegen die Wettbewerbsrichtlinien gesehen. Apple könne mit dieser Regelung eigene Angebote bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern. Apple wurde im Februar vergangenen Jahres von der Behörde abgemahnt. Daraufhin hat das Unternehmen einer Reihe von Änderungen zugestimmt, die nach Ansicht der deutschen Werbewirtschaft jedoch nicht ausreichend sind.
Der aktuelle ATT-Bildschirm in iOS
Die an einem vom Bundeskartellamt im Dezember durchgeführten Markttest beteiligten Branchenverbände halten diese Änderungen jedoch nicht für geeignet, die bestehenden Wettbewerbsprobleme zu beseitigen. Nach ihrer Einschätzung bleiben sowohl zentrale wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte als auch datenschutzrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem App-Tracking-System bestehen.
Branche fordert kartellrechtliche Schritte
Die Branche fordert nun deutliche kartellrechtliche Konsequenzen, darunter konkret die Anwendung von § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Apple weist Vorwürfe zurück
Apple hat entsprechenden Vorwürfen bislang stets widersprochen und sich auf den Standpunkt gestellt, dass man das System entwickelt habe, um Nutzern zusätzliche Möglichkeiten für den Schutz ihrer Daten zu geben. Die auf Wunsch des Kartellamts vorgenommenen Änderungen seien darauf abgestimmt, die wesentlichen Vorteile für Nutzer zu erhalten.
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