Eine Koalition der größten europäischen Rundfunkanbieter hat die Europäische Union aufgefordert, Smart-TV-Plattformen wie Apple TV sowie virtuelle Assistenten wie Siri unter die strengsten Technologievorschriften des Digital Markets Act (DMA) zu stellen. Die Association of Commercial Television and Video on Demand Services in Europe (ACT), zu deren Mitgliedern unter anderem Disney, NBCUniversal, Paramount+ und Sky zählen, argumentiert, dass diese Plattformen als sogenannte „Gatekeeper“ eingestuft werden sollten. Das berichtet Reuters.

Als Gatekeeper gelten laut DMA Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Usern pro Monat in der EU und einer Marktbewertung von über 75 Milliarden Euro. Die ACT stützt ihre Forderung auf Marktdaten, die zeigen, dass der Marktanteil von Android TV zwischen 2019 und 2024 von 16 auf 23 Prozent gestiegen ist, während Amazon Fire OS von 5 auf 12 Prozent zulegte. Samsungs Tizen hält einen Anteil von 24 Prozent, während der Marktanteil von Apple TV nicht explizit genannt wurde.

Die ACT fordert zudem, dass virtuelle Assistenten wie Alexa und Siri unter den DMA fallen. Bisher wurden solche Assistenten nicht als Gatekeeper klassifiziert, was laut ACT eine Regulierungslücke schaffe. Diese Lücke ermögliche es den KI-Assistenten, de facto als Gatekeeper für Medieninhalte auf Smartphones, Smart-Lautsprechern und Infotainment-Systemen in Fahrzeugen zu agieren, ohne den Verpflichtungen des DMA zu unterliegen. Die Europäische Kommission bestätigte, den Brief erhalten zu haben und prüft die Anliegen derzeit. Apple, Google, Amazon und Samsung haben sich bisher nicht öffentlich geäußert.

Rundfunkanbieter wollen auch „qualitative Kriterien“ heranziehen lassen

Auch Apple TV ist Gegenstand der Forderungen der ACT.

Bisher sind Apples App Store, iOS und Safari bereits als DMA-Gatekeeper eingestuft. Eine separate Prüfung zu Apple Maps und Apple Ads ergab jedoch, dass diese die Schwelle aufgrund geringer Nutzung in Europa nicht erreichen. Die Rundfunkanbieter fordern die Kommission auf, den DMA auch auf Grundlage „qualitativer Kriterien“ anzuwenden, selbst wenn Plattformen die üblichen quantitativen Schwellenwerte nicht erreichen. Der DMA sieht tatsächlich vor, dass die Kommission Unternehmen als Gatekeeper einstufen kann, wenn sie zwar die numerischen Kriterien nicht erfüllen, aber andere Faktoren wie Größe, Netzwerkeffekte oder strukturelle Marktmerkmale eine solche Einstufung rechtfertigen.

Die Kommission könnte bei der Anwendung dieses Ansatzes jedoch zurückhaltend sein, da qualitative Kriterien unübersichtlicher und vor Gericht leichter anfechtbar sind. Apple wird eine solche Einstufung voraussichtlich anfechten, insbesondere angesichts des vergleichsweise geringen Marktanteils von Apple TV. Ob dies auch für Siri gilt, bleibt offen, da Siri eng mit dem iPhone verbunden ist, das bereits als Gatekeeper-Plattform eingestuft wurde.

Die Kommission wird voraussichtlich bis Ende April 2026 eine vorläufige Bewertung vorlegen. Sollte die EU den Forderungen nachkommen, hätte dies weitreichende Folgen für die Regulierung von Smart-TV-Plattformen und virtuellen Assistenten in Europa. Die Rundfunkanbieter hoffen, dadurch fairere Wettbewerbsbedingungen und direkten Zugang zu ihren Zielgruppen zu erhalten, ohne auf die bevorzugten Schnittstellen der Tech-Konzerne angewiesen zu sein.

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