Das schwedische Unternehmen „Hövding Sverige AB“, Hersteller des gleichnamigen Luftpolsterairbags für Radfahrer, ist insolvent. Der Anbieter des Hövding 3, ein mit App-Unterstützung ausgestattetes Airbag-System für Radfahrer, hat jetzt beim Amtsgericht Malmö einen Konkursantrag gestellt und reagiert damit auf ein Einschreiten der schwedischen Verbraucherschutzbehörde.

Das so genannte „Konsumentverket“ hatte den Verkauf des Modells Hövding 3 bereits Anfang November vorübergehend untersagt. Mitte Dezember wurde dann ein vollständiges Verkaufsverbot verhängt.

Die Verbraucherschützer hatten den Schutz-Airbag kritisiert, da dieser in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen nachkommen würde, die der schwedische Gesetzgeber an persönliche Schutzausrüstung stellt. Unter anderem sei der Airbag in langsam ablaufenden Unfällen teilweise nicht aktiviert worden. Zudem haben die Verbraucherschützer Unfallszenarien ausgemacht, in denen kein ausreichender Schutz geboten wurde.

Der Anbieter des Helms wirft den Verbraucherschützern seinerseits Rufschädigung vor und blieb bis zuletzt auf dem Standpunkt, mit seinem Angebot zur Fahrradsicherheit beizutragen.

Der Airbag mit App-Anbindung wird hierzulande für etwas über 300 Euro verkauft und wie ein Schal getragen. Im Fall einer Kollision baut dieser binnen Sekundenbruchteilen ein Luftpolster um den Kopf der radfahrenden Person auf.

Produkthinweis

Helmpflicht kommt vorerst nicht

In diesem Zusammenhang nicht uninteressant: die Bundesregierung hat die mögliche Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer erst kürzlich abgelehnt. Stattdessen würde man hier weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen.

„Eine Helmtragepflicht für Radfahrer wird daher nicht für notwendig erachtet“ heißt es seitens der Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, die sich hier nachlesen lässt:

PDF-Download: Radverkehr in Deutschland – Drucksache 20/9258

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