Apple hat in der Nacht zum Mittwoch Änderungen im hauseigenen App-Store-Regelwerk vorgenommen und gestattet amerikanischen App-Anbietern, zukünftig auch das Setzen von Links auf selbst verwaltete Verkaufsmöglichkeiten. App-Anbieter in den Vereinigten Staaten können sich damit effektiv entscheiden, ob sie ihre App Inhalte über den App Store und damit über Apples In-App-Käufe abwickeln oder einen eigenen Onlineshop administrieren, über den Nutzern sogar günstigere Preise angeboten werden könnten.

Ein Beispiel: App mit Links zum Entwickler-Store

Verkäufe außerhalb des App Stores möglich

Was aus Entwicklersicht erst mal attraktiv klingt, ist jedoch nicht viel mehr als ein strategisch-theoretisches Angebot, um bestmöglich auf zukünftige Kartellverfahren vorbereitet zu sein. So gestaltet Apple die Transaktionen außerhalb des App Store für alle beteiligten Parteien so unattraktiv wie möglich.

Warnmeldungen für Verbraucher: App-Store-Kunden müssen eine Warnmeldung bestätigen, wenn sie einen Link folgen, der aus einer Applikation in den Web Store eines Entwicklers verweist. Apple macht hier darauf aufmerksam, dass man entsprechende Umsätze nicht rückerstatten oder verifizieren kann und erzeugt so ein Gefühl der Unsicherheit.

Nahezu identische Umsatzbeteiligung: Entwickler, die Inhalte außerhalb des App Store verkaufen, sind weiterhin verpflichtet, eine Umsatzbeteiligung von 27 Prozent an Apple abzuführen. Das sind nur 3 Prozent weniger als bei Käufen über den App Store fällig werden. Um Apple kein Geld vorenthalten zu können, müssen Entwickler monatlich Bericht erstatten und dies auch, wenn gar keine Umsätze generiert worden sind.

Bewerbung nötig: Die Nutzung eigener Verkaufskanäle steht zudem nicht allen amerikanischen Entwicklern zur Verfügung, sondern wird erst auf Nachfrage erteilt und bedarf eines gesonderten „StoreKit External Purchase Link Entitlements„, also einer manuellen Freigabe durch Apples Prüfer.

Apple sichert sich ab

Kurz: Die neuen Funktionen, die Apple auf dieser Infoseite erklärt, sollen Entwickler nicht dazu motivieren, Umsätze außerhalb des App Store zu generieren, sondern Argumente gegen regulierende Eingriffe vorbereiten, die Apple in der sich anbahnenden Auseinandersetzung mit US-Marktwächtern dringend benötigt.

US-Kartellverfahren gegen Apple: Bald dürfte es knallen

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